Die Zeugen Jehovas sehen im "Deutsche Welle Gesetz" ein für sich garantiertes Recht auf Sendezeiten, wie der Evangelische Presse-Dienst unter Berufung auf einen Sprecher des Senders berichtet. Die Juristen der Deutschen Welle prüften derzeit, ob tatsächlich ein Anspruch bestehe.
Das Deutsche Welle Gesetz, die rechtliche Grundlage des öffentlich-rechtlichen Senders, schreibt in Paragraf 17 vor, dass "den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und der Jüdischen Gemeinde auf Wunsch angemessene Sendezeiten zur Übertragung gottesdienstlicher Handlungen und Feierlichkeiten oder sonstiger religiöser Sendungen" einzuräumen sei. Über andere Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts heißt es, sie müssten "angemessen berücksichtigt werden".
Laut Verfassung können religiösen Gemeinschaften den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten, die "durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten". Das Bundesverfassungsgericht hat zudem festgelegt, dass sie die Grundprinzipien der Verfassung annehmen müssen. Neben den Landeskirchen, der katholischen Kirche und den Zeugen Jehovas haben in Deutschland etwa die altkatholische Kirche oder der atheistische "Bund für Geistesfreiheit" diesen Status inne.
Die Deutsche Welle ist der deutsche Auslandssender. Er überträgt ein TV- und Hörfunkprogramm unter anderem in Deutsch, Englisch, Spanisch und Arabisch. Zu den Inhalten der "Deutschen Welle" gehören auch religiöse Sendungen wie das "Wort zum Sonntag". (pro)