Nach dem Gesetz der Deutschen Welle bestehe für die Zeugen Jehovas kein Anspruch auf Sendezeiten, erklärte ein Sprecher der Rundfunkstation gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Zeugen Jehovas hatten im Juli reklamiert, das "Deutsche Welle Gesetz", die bindenden Richtlinien des öffentlich-rechtlichen Senders, garantiere ihnen ein Recht auf Sendezeit. Die rechtliche Grundlage des öffentlich-rechtlichen Senders schreibt in Paragraf 17 vor, dass "den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und der Jüdischen Gemeinde auf Wunsch angemessene Sendezeiten zur Übertragung gottesdienstlicher Handlungen und Feierlichkeiten oder sonstiger religiöser Sendungen" einzuräumen ist. Über andere Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts heißt es, sie müssten "angemessen berücksichtigt werden".
Laut Verfassung können solche religiösen Gemeinschaften den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten, die "durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten". Das Bundesverfassungsgericht hat zudem festgelegt, dass sie die Grundprinzipien der Verfassung annehmen müssen. Neben den Landeskirchen, der katholischen Kirche und den Zeugen Jehovas haben in Deutschland etwa die altkatholische Kirche oder der atheistische "Bund für Geistesfreiheit" diesen Status inne. Die Zeugen Jehovas wurden deutschlandweit erstmals 2005 in Berlin zur Körperschaft des öffentlichen Rechts erklärt. Mittlerweile ist die Glaubensgemeinschaft in elf weiteren Bundesländern anerkannt.
Die Deutsche Welle ist der deutsche Auslandssender. Er überträgt ein TV- und Hörfunkprogramm unter anderem in Deutsch, Englisch, Spanisch und Arabisch. Zu den Inhalten der "Deutschen Welle" gehören auch religiöse Sendungen wie das "Wort zum Sonntag". (pro)