Diejenigen, die rechtextremistische Videos auf Youtube online stellen, verwenden oft bereits vorhandene Dokumentationen, etwa Fernsehmitschnitte aus Dokumentarfilmen, wobei die Tonspur des Filmes entfernt und durch martialische Märsche, NS-Lieder älteren oder neueren Datums oder dröhnenden Rechtsrock ersetzt wird.
Rechtliche Schritte?
Der Zentralrat der Juden in Deutschland sowie der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, fordern unterdessen rechtliche Schritte gegen die Betreiber des Video-Portals. Das ARD-Magazin „Report Mainz“ berichtete am Montag, dass die Betreiber von Youtube auf über 100 Abmahnungen von „jugendschutz.net“, der gemeinsam betriebenen Internet-Kontrolleinrichtung aller Bundesjugendminister, nicht reagiert hätten.
Ein im Auftrag von „Report Mainz“ verfasstes Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tobias Liebau kommt zu dem Ergebnis, dass Youtube dann für einen rechtswidrigen, auf eigenen Servern gespeicherten Inhalt haftbar sei, wenn es zuvor präzise auf den bestimmten rechtswidrigen Inhalt hingewiesen worden wurde. Unterbleibe eine Entfernung des besagten Inhalts, könne sich Youtube wegen Beihilfe – beispielsweise zur Volksverhetzung – strafbar machen.
Eine staatsanwaltliche Ermittlung gegen Youtube hat dennoch wenig Aussicht auf Erfolg. Die Plattform ist bei einem amerikanischen Systemanbieter angesiedelt und unterliegt der US-amerikanischen Gesetzgebung, welche im Gegensatz zur deutschen und auch der europäischen eine andere Rechtslage in Fragen der Meinungsfreiheit hat, heißt es bei der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).