Sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Diebstahl – mehr als 120 Anzeigen gingen wegen der Übergriffe am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht bei der Polizei ein. Ähnliche Vorfälle werden unter anderem aus Hamburg und Stuttgart gemeldet. Opfer waren vor allem junge Frauen. Die Systematik, mit der die Täter dabei vorgingen, ist erschreckend. Die Hilflosigkeit der Polizei auch, wie unter anderem dieser Bericht der Tageszeitung Die Welt zeigt. Viele Vorwürfe, Schuldzuweisungen, Forderungen und Kritik wurden in den vergangenen Tagen laut: Medien hätten zu spät und beschwichtigend berichtet, die Polizei sei schlecht aufgestellt gewesen und habe das Ausmaß im Nachhinein vetuscht, die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung ein Weg in den Abgrund.
Mehr noch als das Problem der sexuellen Gewalt gegen Frauen wurde von Anfang an die Frage diskutiert: Was bedeutet es, dass die Täter arabisch und nordafrikanisch aussahen? Und: Dürfen Medien die Herkunft der mutmaßlichen Täter nennen? Wer dies tut, holt sich schnell den oft reflexartigen Vorwurf des Rassismus ein.
Der Pressekodex enthält eine Klausel, nach der die Ethnie oder Religion von Tätern in der Berichterstattung nur erwähnt werden soll, wenn zur Tat „ein begründbarer Sachbezug besteht“. Das ist eine Errungenschaft und ein kostbares Gut unserer Werte, dass auch Kriminellen dieser Persönlichkeitsschutz gewährt und pauschalen Urteilen gegenüber einer Personengruppe vorgebeugt wird. Nur zu leicht überträgt man das Bild des kriminellen Ausländers auf Migranten im Allgemeinen.