„Wer sich für das Lebensrecht engagiert, für den wird es häufig stürmisch“. Das hat die Schirmherrin des Kongresses „Leben.Würde“, Christine Lieberknecht, betont. Es handele sich hier nicht um ein Nischenthema, sondern es gehe um grundsätzliche Fragen des menschlichen Zusammenlebens: „Wer aber die Unantastbarkeit der Menschenwürde leugnet, der wird übergriffig.“
Die frühere Ministerpräsidentin von Thüringen warb dafür, sich bei Diskussionen von der bedingungslosen Liebe Gottes leiten zu lassen. Sie empfahl den Kongressteilnehmern, ihre Abgeordneten vor Ort auf diese Themen anzusprechen und sie zu sensibilisieren: „Bleiben wir dabei einladend. Aber wir sollten den bestehenden Euphemismen am Anfang und Ende des Lebens widersprechen.“
Es wird zu viel bagatellisiert
Der Mediziner Paul Cullen verdeutlichte auf dem Podium die Rolle seines Berufsstandes: „Für wen sollte der Arzt sonst da sein, wenn nicht für das Leben seiner Patienten?“ Allerdings werde die Zeitgeistbewegung von der Mehrheit der Ärzteschaft getragen. Eine Absage erteilte er dem Ansinnen, Abtreibung zum Bestandteil der ärztlichen Ausbildung zu machen. „Da wird einiges bagatellisiert. Wir sollten klarer in der Sprache sein und die Dinge beim Namen nennen. Wir sind dialogbereit.“
Sandra Sinder gab einen Einblick in ihre Arbeit in der Schwangerschaftskonfliktberatung. In Gesprächen mit Betroffenen brauche es vor allem Empathie – auch über die eigenen Werte hinaus. In der Telefonberatung habe man oft nur eine Chance, mit der Person zu sprechen: „Das ist eine große Herausforderung.“ Als Beraterin wolle sie keine Agenda setzen, aber sie könne an der geeigneten Stelle eindeutige Position beziehen: „Oft war das Zünglein an der Waage sich für das Leben zu entscheiden, dass jemand für die Schwangeren da war.“
Durch den Abend führte Alexandras Lindner vom Bundesverband für das Leben. „Die Auseinandersetzung mit diesen Themen ist oft nicht lustig, aber dennoch wichtig.“ Deswegen gehe es um eine medizinische, theologische und juristische Auseinandersetzung mit dem Thema. Dabei gehe es um eine sachliche Debatte um Themen, die sonst in der Öffentlichkeit nicht oder kaum vorkämen.
Anwälte für das Leben – vom Anfang bis zum Ende
Schirmherr Stefan Oster, Bischof in Passau, teilte in einer Videobotschaft mit, wie wichtig es ihm sei, sich für das Leben einzusetzen. „Ich teile das Anliegen für das Leben. Lasst uns Anwälte für das Leben sein – vom Anfang bis zum Ende. Wir wollen helfen und stärken beim Schutz für das Leben.“
Der Leiter des Gästezentrums Schönblick, Martin Scheuermann, betonte, dass die Würde des Menschen Eingang in das Grundgesetz gefunden hat. Die Basis des christlichen Glaubens sei, dass Gott jeden Menschen liebe und ihnen eine Würde gegeben habe. Die verschiedenen Facetten von Leben und Würde wolle der Kongress aufgreifen: „Wohl dem, der um seinen Schöpfer weiß“, bilanzierte Scheuermann.
Von Freitag bis Sonntag sind 450 Teilnehmer bei dem Kongress in Schwäbisch Gmünd vor Ort. Teile des Kongresses sind über einen Live-Stream abrufbar. Der Kongress sollte bereits vor 18 Monaten stattfinden, wurde aber wegen der Pandemie immer wieder verschoben. Hinter dem Kongress stehen über 40 Organisationen und Werke.
Eine Antwort
„… dass die Würde des Menschen Eingang in das Grundgesetz gefunden hat.“
Auch die Verantwortung vor Gott findet sich im Grundgesetz:
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, …“
(Präambel, Grundgesetz)
Doch selbst das bewahrt unsere Gesellschaft nicht vor der Unmenschlichkeit.
Der Maßstabsverlust – sogar des BVerfG – beim Thema „Sterbehilfe“ (Beihilfe zum Selbstmord) hat das deutlich belegt. – und die BVerfG- Entscheidung wurde ausgerechnet mit der „Würde“ begründet.
(siehe dazu hier: „Ein Paradox. Wir werden zu Gefangenen der eigenen Autonomie. Sie führt zum Tod.“
https://www.pro-medienmagazin.de/sterbehilfe-deutschland-ethik-kritik-assistierter-suizid/ )
Wenn keine christlichen Werte mehr gelten, dann wird die Gesellschaft kalt.
Davor wird uns selbst das Grundgesetz nicht schützen können – nur die Neuevangelisierung Deutschlands.
Der Verfassungsrichter Böckenförde hatte diese Entwicklung vorausgesehen:
„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.
Als freiheitlicher Staat kann er nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert.“