Wer das Vorrecht hatte, einmal in Jerusalem an der Klagemauer zu stehen, der kann ahnen, was dieser Ort für Juden bedeutet. Orthodoxe studieren die Torah, alte wie junge Pilger aus der ganzen Welt formulieren Gebete auf kleinen Zetteln, die sie in die Jahrtausende alte Mauer stecken, Familien feiern hier die Bar Mitzvah ihrer Söhne. Es ist ein Ort der Intimität zwischen Gott und seinem Volk Israel.
Für die Vereinten Nationen ist dieser Ort „besetztes Gebiet“, das nicht zu Israel gehört. Die „Besatzung“ der Klagemauer und des ganzen Ostteils Jerusalems ist in den Augen der UN ein „großes Hindernis“ für den Friedensprozess im Nahen Osten und muss deswegen beendet werden. So steht es beispielsweise in der Resolution 2334, die der Weltsicherheitsrat Ende 2016 beschlossen hat. Erstmals seit Jahrzehnten hatten die USA damals kein Veto gegen einen einseitig anti-israelischen Beschluss eingelegt, auf Drängen des damaligen Präsidenten Barack Obama blieb Amerika der Abstimmung fern.
Mit seiner Ankündigung, Jerusalem als Hauptstadt des Staates Israel anzuerkennen, hat Obamas Nachfolger Donald Trump nun Kritiker auf den Plan gerufen. Dass Trump mit seiner Bewertung Jerusalems jedoch nicht falsch liegt, zeigt ein Blick in die Geschichte der Stadt und des Friedensprozesses.
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Seit 2.000 Jahren leben fast ununterbrochen Juden in Jerusalem, seit 150 Jahren stellen sie die Mehrheit.
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Die Araber interessieren sich erst seit 1967 wieder für Jerusalem, als Israel die von Jordanien besetzte Stadt zurückeroberte.
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Der Bau jüdischer Wohnungen im Osten Jerusalems oder im Westjordanland ruft zwar immer wieder Israels Gegner auf den Plan, ein Hindernis zum Frieden ist er erfahrungsgemäß aber nicht. Bis 1982 hat sich Israel infolge des Friedensvertrags mit Ägypten aus allen Siedlungen im Sinai zurückgezogen. Als Israel sich 2005 aus dem Gazastreifen zurückzog, war nicht etwa friedliche Nachbarschaft die Konsequenz, sondern bis heute fortwährender täglicher Raketenterror auf unbeteiligte israelische Zivilisten.
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Echte Hindernisse zum Frieden sind hingegen oft auf palästinensischer Seite zu finden – etwa mehrfach abgelehnte Verhandlungsangebote der israelischen Regierung, Vernichtungsdrohungen gegen Israel durch die Hamas oder Lob für palästinensische Attentäter durch Präsident Mahmud Abbas.
Im Teilungsplan von 1947 hatten die Vereinten Nationen empfohlen, im britischen Mandatsgebiet Palästina einen jüdischen neben einem arabischen Staat zu errichten. Der Großraum Jerusalem mitsamt christlichen Ortschaften wie Bethlehem sollte jedoch unter internationale Kontrolle gestellt werden, also weder zum arabischen noch zum jüdischen Staat gehören.
Im Jahr 1949 hatte Jordanien das Westjordanland und Ostjerusalem erobert, während die Juden nur Westjerusalem halten konnten, ohne die zahlreichen heiligen Stätten, die alle im fortan jordanischen Teil lagen. Vertragliche Abmachungen, wonach Jordanien den Juden Zugang zur Klagemauer ermöglichen würde, wurden nicht eingehalten. Nicht einmal Juden aus dem Ausland durften die Klagemauer besuchen. Die jordanische Besatzung wurde nur von Pakistan anerkannt, galt also eigentlich als „völkerrechtswidrig“.
Darf Jerusalem Israels Hauptstadt sein?
Israel hatte zunächst Westjerusalem zu seiner Hauptstadt erklärt. Das haben die meisten Staaten der Welt zwar faktisch, aber nicht juristisch anerkannt, weil ganz Jerusalem laut UN-Beschluss ein „corpus separatum“ zu sein habe.
Im Jahr 1967, mit der israelischen Eroberung von Ostjerusalem und des Westjordanlandes von Jordanien, wurde die Lage um die Heilige Stadt noch komplizierter. Selbst Staaten mit guten diplomatischen Beziehungen zu Israel weigerten sich weiterhin, Westjerusalem als Teil Israels anzuerkennen und bestanden darauf, dass ihre Botschaften in Tel Aviv verblieben. Israel hat derweil, unmittelbar nach dem Sechs-Tage-Krieg von 1967, die Stadtgrenzen von Jerusalem erheblich erweitert, die ganze Stadt annektiert und zu seiner „ewigen“ Hauptstadt erklärt. Obgleich der Osten der Stadt, wie auch der Westen, eigentlich zu dem von der UNO kontrollierten „corpus separatum“ zählte, hieß es nun, dass Ostjerusalem „widerrechtlich besetzt“ sei.
Gleichwohl war eben dieser Teil der Stadt zuvor von Jordanien „widerrechtlich besetzt“ gewesen. Demzufolge gab es hier eigentlich keinen Souverän, neben dem UN-Sicherheitsrat, der aber niemals seine Kontrolle in der Stadt umgesetzt hat.
Und während dem Staat Israel weiterhin keine Rechte in Westjerusalem eingeräumt werden, unterstützt die internationale Gemeinschaft, darunter die EU, die palästinensischen „Ansprüche“ auf Ostjerusalem, um dort seine künftige Hauptstadt des noch nicht gegründeten Staates einzurichten. Das ist bedenklich und eigentlich sehr fragwürdig, weil der Ostteil der Stadt genauso wie der Westteil eigentlich Teil des „corpus separatum“ sein sollte. Bei den Palästinensern wird das „vergessen“, während die Welt im Falle des Westteils pingelig darauf besteht.
Teilungsplan für Israel nicht akzeptabel
Zum „besetzten Ostjerusalem“, das Israel an einen palästinensischen Staat abtreten soll, gehört auch der Ölberg mit dem ältesten jüdischen Friedhof der Welt.
70.000 teils bekannte Juden aus 3.000 Jahren liegen hier begraben, noch heute wird der Friedhof genutzt. Als der Friedhof 1948 unter jordanische Verwaltung fiel, wurde er teilweise zerstört und überbaut. Grabsteine wurden abgetragen und als Baumaterial für Wege und Toiletten benutzt, auf dem Friedhof ein Hotel errichtet. Heute wird der Friedhof streng bewacht, weil Besucher der Gräber immer wieder von Palästinensern mit Steinen beworfen werden, und der Vandalismus an den Gräbern weitergeht.
Allein der Blick auf den relativ kleinen Friedhof zeigt: Der Teilungsplan der Vereinten Nationen stellt völlig unrealistische Forderungen an Israel, die der jüdische Staat aus nachvollziehbaren Gründen nicht erfüllen will. Durch Resolutionen wie die eingangs erwähnte Erklärung wird aber permanent der Eindruck erweckt, die Forderungen seien ein erreichbares und erstrebenswertes Ziel. Das schürt Erwartungen bei den Palästinensern, und verhärtet somit die Fronten. US-Präsident Trump will dem nun ein Ende setzen.
Von: Ulrich W. Sahm und Moritz Breckner