Der Pastor einer evangelischen Freikirche kann nach eigenen Angaben mit gutem Gewissen keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Ob er die Zahlung verweigern darf, darüber hat das Verwaltungsgericht Neustadt beraten. Auf Anfrage von pro erläuterte Medienreferentin Helga Klingenmeier, dass die Kammer in der Angelegenheit am Dienstag noch keine Entscheidung getroffen hat.
Diese werde den Beteiligten innerhalb der kommenden zwei Wochen zugestellt. Bislang wurde der verpflichtende Rundfunkbeitrag in ähnlichen Rechtsstreitigkeiten stets als zulässig bestätigt. Der Pastor kann nach eigener Aussage die öffentlich-rechtlichen Sender nicht mitfinanzieren, weil sie in vielen Programmen Gewalt und außereheliche sexuelle Beziehungen zeigten. Außerdem würden bibeltreue Christen regelmäßig in Beiträgen von ARD und ZDF „verunglimpft“, lautet seine Begründung. (pro)