In den USA wurde eine Beamtin inhaftiert, weil sie aus Glaubensgründen keine Heiratslizenzen für Homosexuelle ausstellen will. Der Fall zeigt, wie die Homo-Ehe unmittelbar die Religionsfreiheit bedroht. Ein Kommentar von Moritz Breckner
Von PRO
Foto: MSNBC
Seit Donnerstag sitzt Kim Davis hinter Gittern. Am Freitag begann ihr Büro, Heiratslizenzen für hetero- und homosexuelle Paare auszustellen
Kim Davis ist eine Beamtin im Bundesstaat Kentucky, die in ihrem Landkreis für das Ausstellen von Heiratslizenzen zuständig ist. Seit der Oberste Gerichtshof im Juni entschied, Homo-Ehen müssten landesweit zulässig sein, ist auch die bekennende Christin durch ihren Beruf verpflichtet, gleichgeschlechtlichen Paaren eine solche Lizenz auszustellen. Bislang hat Davis sich aus Gewissensgründen geweigert, das zu tun – nach mehreren juristischen Drohungen wurde sie am Donnerstag nach einer Gerichtsanhörung in Haft genommen. Nach Medienberichten muss sie im Gefängnis bleiben, bis sie sich bereit erklärt, die Lizenzen auszustellen.
„Inhaftiert für Jesus“, titelt die Online-Zeitung The Christian Post, und zitiert Davis mit den Worten, dass sie ihre Entscheidung nicht leichtfertig getroffen habe. „Für mich ist es eine Frage des Gehorsams“, sagt die 49-Jährige. „Eine Heiratslizenz auszustellen, die Gottes Definition der Ehe zuwiderläuft, mit meiner Unterschrift darauf, würde gegen mein Gewissen verstoßen.“ Dass die Einführung der Homo-Ehe niemandem schadet – dieses Argument ist spätestens mit diesem Fall endgültig widerlegt.
Natürlich kann man an dieser Stelle argumentieren, dass Davis den falschen Job gewählt hat, wenn sie ihn nicht mit ihrem Glauben vereinbaren kann. Wer ein moralisches Problem mit Pornografie hat, bewirbt sich ja auch nicht als Pornodarsteller, um dann nach Vertragsabschluss die Arbeit zu verweigern. Es lohnt sich aber, den vorliegenden Fall differenzierter zu betrachten.
Spielraum für Gewissensfreiheit wäre angemessen
Als Davis ihren Job antrat, konnte sie nicht ahnen, dass Jahre später ein Gericht die seit Jahrhunderten gängige Definition der rechtlich anerkannten Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau plötzlich ändern würde. Hätte sie am Tag der Entscheidung des Supreme Court ihre Stelle kündigen sollen, weil absehbar war, dass sie ihren Pflichten nicht mehr vollständig nachkommen kann, ohne ihr Gewissen zu verletzen? Andere Standesbeamte haben das notgedrungen getan.
Politik und Gesellschaft täten gut daran, mit Rücksicht auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit Spielräume für Standesbeamte wie Kim Davis zu schaffen, anstatt sie zur Kündigung zu nötigen oder ins Gefängnis zu sperren. Warum kann nicht ein Kollege von Davis die Lizenzen für gleichgeschlechtliche Paare übernehmen? Ein Vergleich aus Deutschland: Im Gesetz zur Behandlung von Schwangerschaftskonflikten heißt es, dass niemand verpflichtet ist, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. Arbeitsrechtlich auf Gewissenskonflikte Rücksicht zu nehmen, ist also keine völlig neue Idee – man rufe sich auch die Möglichkeit, den Wehrdienst aufgrund seines Glaubens zu verweigern, in Erinnerung.
Ob nun in Deutschland oder den USA: Es wäre nicht nur ein Zeichen des guten Willens, sondern auch ein Hochhalten der in der Verfassung verankerten Religionsfreiheit, unbürokratisch Hilfe für Standesbeamte in Gewissenskonflikten zu schaffen. Erst recht deswegen, weil die Neudefinition der Ehe eine Zäsur darstellt, wie man sie sich vor einigen Jahren noch nicht im Traum hätte vorstellen können. Es kann keine Pflicht geben, dies gutzuheißen oder zu unterstützen.
Es spräche für ein System, wenn es auf Christen wie Kim Davis Rücksicht nehmen und sie integrieren könnte. Es ist die Pflicht des Staates, die Gewissens- und Religionsfreiheit zu schützen, zu verteidigen und deren Ausübung zu ermöglichen. Mehrere republikanische Präsidentschaftskandidaten haben sich bereits solidarisch mit Davis gezeigt. Während ihrer Gerichtsanhörung hatten sich Gegner und Unterstützer vor dem Gerichtsgebäude versammelt. Als Davis dann zum Gefängnis gebracht wurde, skandierten die Befürworter der Homo-Ehe ihren Schlachtruf „Love wins“ (Liebe gewinnt). Wie paradox. (pro)
Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.
Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Externe Inhalte / Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.