Was wir an Buß- und Bettag begehen

Immer am Mittwoch nach dem Volkstrauertag begehen Christen den Buß- und Bettag. In den neunziger Jahren wurde er der Finanzierung der Pflegeversicherung geopfert. Frei haben an dem „stillen Feiertag“ heute nur die Sachsen.
Von Johannes Blöcher-Weil
gefaltete Hände

Die Entstehung des Buß- und Bettages geht auf Notzeiten zurück, in denen immer wieder aus aktuellem Anlass solche Tage angesetzt wurden. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts gibt es einen einheitlichen Tag, der allerdings heute nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag ist.

Die Evangelische Kirche in Deutschland will an Gottesdiensten an diesem Tag „Besinnung, kritische Lebensbilanz und Neuorientierung“ in den Fokus stellen. Die Gläubigen können an diesem Tag im Gebet etwa über „Versagen und Schuld, Versäumnisse und Fehlentscheidungen“ reflektieren. Gleichzeitig diene der Feiertag dazu, „über gesellschaftliche Irrtümer“ nachzudenken.

Biblisches „Vorbild“ ist die Geschichte des Propheten Jona in Ninive. In dieser Stadt ruft er die Menschen zur Umkehr zu Gott und zur Buße auf. Geschichtlich hatten die deutschen Territorien lange Zeit unterschiedliche Termine für Buß- und Bettage. Eine einheitliche Regelung per Gesetz wurde 1893 erlassen.

Im Zweiten Weltkrieg wurde der Feiertag auf einen Sonntag gelegt, damit als separater Feiertag abgeschafft, und erst nach Kriegsende wieder eingeführt. In der DDR war er ein arbeitsfreier Feiertag, bis er 1967 im Zuge der Einführung der 5-Tage-Woche abgeschafft wurde. Nach der Wiedervereinigung wurde der Buß- und Bettag auch von allen neuen Bundesländern übernommen und war somit ab 1990 ein deutschlandweiter Feiertag.

Ausnahme Sachsen

1994 wurde der Buß- und Bettag als arbeitsfreier Tag abgeschafft, um die Pflegeversicherung zu finanzieren. Kritiker monieren, dass der gewünschte Effekt nicht dauerhaft erzielt werden konnte. Im Frühjahr 1995 wurde die bundesweit einheitliche Regelung gesetzliche verankert. Der damalige sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) wollte die Regelung nicht mitgehen.

Deswegen ist dort der Buß- und Bettag weiterhin ein gesetzlicher Feiertag. Zum Ausgleich müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen 0,5 Prozent des Bruttogehalts mehr in die Pflegeversicherung einzahlen. In Schleswig-Holstein gab es einen Volksentscheid, der sich erfolglos für die Wiedereinführung des Buß- und Bettages als gesetzlichen Feiertag einsetzte.

In Bayern ist am Buß- und Bettag an allen Schulen unterrichtsfrei. Die Lehrer haben allerdings Dienst. In Berlin besteht für evangelische Schüler keine Verpflichtung zum Schulbesuch. An dem kirchlichen Feiertag sind in manchen Bundesländern Tanzveranstaltungen verboten und teilweise auch der Betrieb von Geldspielautomaten und Spielhallen.

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