Viel Theater um Homo-Ehe

Ein Theaterstück in Berlin, das die Angst vor Fremden thematisiert, zeigt Bilder realer Personen. Dagegen haben sich die Zurschaugestellten vor Gericht gewehrt - und unterlagen.
Von PRO
Das Landgericht Berlin hat geurteilt, dass in einem Theaterstück, das die Angst vor dem Fremden thematisiert, Bilder realer Personen gezeigt werden dürfen
Hedwig von Beverfoerde und Beatrix von Storch engagieren sich für die „Demo für alle“, einer Bewegung, die sich gegen die „Ehe für alle“ (sogenannte „Homo-Ehe“) und die Schulpläne (Bildungsplan 2015) in Baden-Württemberg richtet. Das Theaterstück „Fear“, das zur Zeit an der Schaubühne in Berlin läuft, thematisiert nach eigenen Angaben die „Angst vor dem Fremden, Angst davor, auszusterben, sich abzuschaffen, überfremdet zu werden“. In dem Stück werden Medienberichten zufolge Portraits von Beverfoerde und von Storch gezeigt. Dagegen hatten sich von Beverfoerde und von Storch vor Gericht gewehrt. Der Hintergrund: Wenige Tage nach der Premiere des Theaterstückes hatten Linksextremisten einen Brandanschlag auf das Firmengelände der „Demo für alle“-Organisatorin Hedwig von Beverfoerde verübt. Bereits in der Nacht nach der Premiere von „Fear“, am 25. Oktober, war das Auto der AfD-Politikerin Beatrix von Storch in Berlin angezündet worden. Hinter den Brandanschlägen vermuteten Beverfoerde und von Storch einen Zusammenhang mit der Aufführung des Theaterstücks. Daher hatten sie versucht, das Zeigen ihrer Portraits auf gerichtlichem Weg in zukünftigen Aufführungen durch ein Eilrechtsverfahren zu unterbinden. Das Landgericht Berlin hat nun am Dienstag dazu zwei Urteile verkündet und die Anträge zurückgewiesen. In der vergangenen Woche hatte von Beverfoerde eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der der Schaubühne untersagt wurde, auf der Bühne des Stückes von Falk Richter ihr Bild zu zeigen. Diese Verfügung hat das Landgericht nun aufgehoben. Einen ähnlich gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der AfD-Politikerin Beatrix von Storch hat das Gericht in seinem Urteil ebenfalls zurückgewiesen. Zu dem Urteil erklärte die AfD-Politikerin auf Anfrage: „Am 15.12.2015 hat das Berliner Landgericht meinen Antrag zurückgewiesen, mit dem ich der Schaubühne untersagen wollte, mich in dem dort aktuell laufenden ‚Theaterstück‘ Fear mit Foto, Namen und Wohnanschrift als Zombie, das getötet werden muss, darzustellen“. Von Storch erkennt an, dass die Kunstfreiheit zu Recht ein hohes Gut sei. „Aber auch Kunst hat Grenzen und muss die Menschenwürde achten. Hier wurde jetzt ein politisches Urteil gegen meine Person und mein politisches Engagement gesprochen, das jedes Maß verloren hat. Wir erleben die Negierung von Recht und Gerechtigkeit im Saal des Berliner Landgerichtes“, schreibt von Storch in einer Erklärung und will das Urteil so nicht hinnehmen und gegen das Urteil gerichtlich vorgehen. Beide Antragstellerinnen hatten sich darauf berufen, dass in dem Theaterstück ihre Menschenwürde gemäß Artikel 1 Grundgesetz verletzt würde, indem sie unter anderem durch das Zeigen ihrer Bilder Zombies gleichgestellt und mit Massenmördern und Neonazis verglichen würden. Das Landgericht sah in der künstlerischen Darstellung keinen Eingriff in die Menschenwürde, „da jeder Besucher erkennen könne, dass es sich nur um ein Theaterstück“ handele. Zudem lägen keine schwere Persönlichkeitsverletzung vor. Beverfoerde und von Storch würden „vielmehr als eigenständige Persönlichkeiten gezeigt und es werde in differenzierter Form ihre öffentlichen Äußerungen zu bestimmten Themen wie Ehe unter Homosexuellen, Genderforschung beziehungsweise die Nähe einer der Antragstellerinnen zur AfD wiedergegeben“. Eine Gleichstellung mit Massenmördern wie dem Norweger Breivik oder Neonazis konnte das Gericht durch die Verwendung der Bildnisse nicht erkennen. Zudem bewertete das Gericht bei seiner Abwägung die Kunstfreiheit höher als die Persönlichkeitsrechte der Antragstellerinnen und hob zugleich einen zunächst vorläufig und ohne Anhörung der Schaubühne erlassenen Beschluss auf, in dem untersagt worden war, das Bildnis von Beverfoerde in der Aufführung zu verwenden. Bislang sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Gegen die Urteile, die bislang noch nicht schriftlich vorliegen, können die Antragstellerinnen Berufung einlegen. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/brandanschlag-auf-demo-fuer-alle-organisatorin-93914/
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