Ein solides Basiswissen über den eigenen Glauben sei für muslimische Kinder wichtig und notwendig, weil es sie weniger anfällig für radikale Tendenzen mache. Der Unterricht müsse sich an pädagogischen und rechtlichen Standards orientieren. Allerdings stünden die Kinder auch in einer Spannung zwischen staatlichen Schulen und einer Koranschule. In den Koranschulen würden drastische Regeln gelehrt, deren Nicht-Einhaltung bestraft werde.
Der Imam konkurriere als Autoritätsperson mit dem Lehrer an staatlichen Schulen, was zu einer verfahrenen Situation führe. Mansour nennt diese Vorgehensweise eine Pädagogik der Entmündigung. Sie führe zu Mobbing unter Kindern, wenn diese sich nicht an die muslimischen Regeln hielten. Die Kinder entwickelten durch die Diskrepanz zwischen „religiösen Forderungen und weltlichen Ansprüchen“ Ängste und Schuldgefühle, die sie verunsicherten und zum Teil traumarisierten.
1872 habe der Preußische Landtag schon einmal ein Gesetz zur Aufsicht an Schulen erlassen, blickt Mansour in die Geschichte – unter massivem Widerstand der kirchlichen Träger. Trotzdem sei dies nur konsequent gewesen und gelte auch heute: „Soll der aufgeklärte, demokratische Rechtsstaat seine Aufsichtspflicht über Schulen und Ausbildung ernst nehmen, darf er sich nicht bieten lassen, dass an staatlichen Schulen unter religiösem Vorwand Angstmacherei und Duckmäusertum verbreitet werden“, bezieht Mansour Stellung.