Verfahren im Fall Latzel geht weiter

Das Verfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen den Pastor Olaf Latzel geht weiter. Nach dessen Freispruch hat die Staatsanwaltschaft ihre Revision nun begründet und sieht Latzels Aussagen weiter als strafbar an.
Pastor Olaf Latzel

Nachdem das Landgericht in Bremen den Freispruch für den evangelischen Pastor Olaf Latzel vom Mai schriftlich begründet hat, wird das juristische Vorgehen gegen den Theologen der evangelischen St.-Martini-Gemeinde in der Hansestadt nun fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst fristwahrend Rechtsmittel eingelegt und nun ihre Revision begründet. „Zur Begründung kann ich nur ausführen, dass die Staatsanwaltschaft Bremen die Äußerungen des Angeklagten weiterhin als strafbar bewertet“, sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Frank Passade, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Über die Revision entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Bremen. Dort gibt es aber keine neue Beweisaufnahme mit der Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen oder des 54-jährigen Pastors. Das Gericht ist an die vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen gebunden und entscheidet nach Aktenlage. Mit der Revision wird nur geprüft, ob es Rechtsfehler und Verfahrensverstöße gab.

Teilt das OLG die Rechtsauffassung des Landgerichts, ist das Verfahren endgültig beendet. Falls die Revision Erfolg hat, würde das Berufungsverfahren an das Landgericht zurückgehen. Dort würde es dann von einer anderen Kammer neu verhandelt werden.

Latzel warnte vor „Homolobby“

Das Landgericht hatte den konservativen Pastor vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen und somit ein Urteil des Amtsgerichts aufgehoben. In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem, Latzel habe nicht zum Hass aufgestachelt, als er sich in einem Gemeinde-Seminar abwertend über Homosexualität äußerte.

Der Pastor hatte im Oktober 2019 in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ vor 30 Paaren unter anderem gesagt, Homosexualität sei eine „Degenerationsform von Gesellschaft“. Der Theologe warnte vor einer „Homolobby“: „Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch.“ Eine Tonaufnahme davon war im März des Folgejahres mit Zustimmung des Pastors auf dem Youtube-Kanal des Theologen veröffentlicht worden.

epd
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7 Antworten

  1. Das Schlimme ist, daß ich echt den Eindruck habe, der Staatsanwaltschaft gehe es nicht um die Sache an sich, sondern darum, auf Biegen und Brechen Bruder Olaf Latzel eins reinzuwürgen. Da spielt wohl die persönlich-private Meinung der Staatsanwaltschaft eher eine gewichtige Rolle, nicht die Frage, ob es tatsächlich Volksverhetzung war oder nicht. Das ist mein Eindruck, beweisen kann ich es nicht.

    Es tut mir leid, wie dieser Mann mürbe gemacht wird. Ich bin aber fest davon überzeugt, daß er sich in einem guten christlichen Kreis bewahrt und beschützt fühlen darf. Ich selbst hatte zwei, drei Male Kontakt mit ihm. Ich möchte nichts Intimes darüber schreiben, aber er betet auch für uns Homosexuelle. Ich denke, das zu erwähnen, ist nicht indiskret.

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    1. @Chris: Ich teile Ihre Meinung, glaube aber, ergänzen zu sollen, dass es nicht die bremische Staatsanwaltschaft primär ist, die das juristisch jetzt bis zum Ende ausfechten will, sondern dass die Bremische Evangelische Kirche -ohne die St.Martini-Gemeinde, die Gemeinde Olaf Latzels-, den Freispruch von ihm nicht auf sich sitzen lassen will. Für mich steht Olaf Latzel mit seinem Bekenntnis zur Bibel in guter Tradition zu einem Vorgänger in seinem Amt in Bremen, von Pastor Dr. Georg Huntemann. Einem Bekenner, trotz vielfacher Widerstände, zum vollständigen Worte Gottes. Ich wünsche Olaf Latzel den überreichen Segen unseres Herrn Jesu Christi.

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  2. Gut, dass Pastor Latzel freigesprochen wurde. Obwohl er meiner Meinung nach mit der Formulierung „Verbrecher des CSD“ sich ein Bisschen zu weit aus dem Fenster gelehnt hat. Er hätte sich auch anders ausdrücken können.

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    1. @Bernhard Faust: Volle Zustimmung. Ich glaube aber, dass seine Entschuldigung für diesen Ausspruch ernst gemeint war und ist und er ihn nicht mehr gebraucht.

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  3. Ich hoffe Olaf Latzel wird für seine Aussage verurteilt. Sie ist lieblos und verletzend. Ich bin mir sicher, Jesus würde ihm sagen: Überlegt euch gut, welch Geistes Kinder ihr seid! Wenn man Jesus Leben und Aussagen betrachtet ist klar Jesus hat nie solche lieblosen Aussagen über Menschen getroffen. Und eins ist doch klar: Wer die Bibel aufmerksam studiert, merkt selbst, dass die Bibel eben nicht eindeutig bei dem Thema Homosexualität ist.Wohl aber bei dem Thema Schweinefleisch essen, Kopftuch tragen, den Armen helfen, gegen soziale Ungerechtigkeit einstehen.

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    1. @G.Sch.: In der Sache wurde ja entschieden. Da wurde Latzel freigesprochen. Im Revisionsverfahren geht es nur noch um eventuelle Prozess-bzw. Verfahrensfehler. Die Chance, dass sich die Sache noch einmal ganz dreht, ist gering bis unwahrscheinlich. Und das ist gut so!

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    2. @G.Sch.
      Sie verdrehen die Tatsachen.
      Wie kommen Sie zu der falschen Aussage, dass die Bibel beim Thema ‚Schweinefleisch essen‘ eindeutig ist? – Nein, die Bibel ist bei dieser Thematik absolut nicht eindeutig.
      Das Essen von Schweinefleisch war im Alten Testament eindeutig verboten, ist aber im Neuen Testament eindeutig erlaubt. Hierin unterscheiden sich demnach Altes und Neues Testament.
      Dagegen wird die ausgeübte Homosexualität sowohl im Alten als auch im Neuen Testament als Sünde bezeichnet. Das kann jeder nachlesen.
      Man kann sich die biblischen Aussagen doch nicht so zurechtbiegen, wie man sie gerne haben möchte.

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