Ein Anfangsverdacht strafrechtlich relevanten Handels sei nicht festgestellt worden, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ulf Willuhn, am Dienstag laut Katholischer Nachrichten-Agentur (KNA). Kebekus’ Video überschreite nicht die Grenze dessen, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Satire im Sinne der grundgesetzlich garantierten Kunstfreiheit noch hinzunehmen sei. Die satiremäßig überspitzte Darstellung habe zudem keinen beschimpfenden, sondern einen kirchenkritischen Inhalt. Auch habe sich nicht feststellen lassen, dass die Satire den öffentlichen Frieden stören könne.
In dem Video bezeichnet Kebekus sich als „Bitch (Schlampe, Anm. d. Red.) von Jesus“, hebt vor einem Kreuz ihren Rock und leckt über eine gekreuzigte Jesus-Figur. Zudem spielt sie auf Pädophilie- und Finanzskandale der katholischen Kirche an und macht sich über die Sonntagsmesse sowie sexuelle Enthaltsamkeit lustig. Der Clip sollte zunächst in der ersten Folge der neuen Comedyshow „Kebekus” im öffentlich-rechtlichen Sender Einsfestival zu sehen sein. Der WDR entschied sich aber kurz vor der Ausstrahlung dazu, das Video doch nicht zu zeigen. Der Sender teilte mit: „Insbesondere durch die Szenen mit dem Kruzifix könnten religiöse Überzeugungen von Zuschauern verletzt werden.“ Dies sei nicht die Intention der Redaktionsgruppe „Junges Fernsehen“ und lasse sich auch nicht mit dem WDR-Gesetz vereinbaren, wonach die religiösen Überzeugungen der Bevölkerung zu achten seien. Kebekus beschwerte sich darüber öffentlich in der Sendung TV Total und warf dem WDR Zensur vor. Bei Youtube wurde das Video bisher knapp 1,3 Millionen mal angeschaut. (pro)