Nach Ansicht der Verbraucherzentrale verstößt "Facebook" gegen geltende Verbraucherrechte. Vor allem der sogenannte "Freundefinder" soll die Rechte der Nutzer verletzen. Damit können sie über ihre E-Mail Kontakte nach Bekannten suchen. Sind diese noch nicht Mitglied bei Facebook, werden die Adressen für eine Einladung zur Registrierung in dem Netzwerk genutzt. Dafür fehle aber die Einverständniserklärung der Eingeladenen, teilt der vzbv in einer Pressemitteilung am Montag mit. Dies verstoße gegen Bestimmungen aus Paragraf 4 im Bundesdatenschutzgesetz und dem Paragrafen 13 im Telemediengesetz.
Abmahnung ignoriert
Facebook habe eine Abmahnung des vzbv einfach ignoriert. "Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen", erklärte Vorstand Gerd Billen und nannte "Facebook" "beratungsresistent". Facebook hat nach eigenen Angaben gut zehn Millionen Mitglieder in Deutschland. Weltweit gibt es eine halbe Milliarde Facebook-Nutzer. Das Unternehmen selbst hat noch keine detaillierte Stellungnahme abgeben, da die Klage noch nicht vorliege.
Neben dem "Freundefinder" kritisiert der vzbv auch, dass Facebook Drittanbietern den Zugriff auf Kontaktdaten erlaube. Das sei etwa bei Spielen und Grußkarten auf Facebook möglich, die andere Firmen dort anbieten. "Wer bei Facebook ein Spiel spielt, muss damit rechnen, dass diese Anwendung auch auf die Daten seiner Freunde zugreift", so die zuständige Referentin im vzbv-Bundesverband Carola Elbrecht. In der Kritik stehen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Facebook". Jeder Nutzer muss zuerst Fan der sogenannten "Facebook Site Governance"-Seite werden, um über Änderungen der Bedingungen informiert zu werden. Elbrecht geht laut "Focus online" nicht davon aus, dass noch in diesem Jahr eine juristische Entscheidung fällt. (dpa/ pro)