Ein Gericht in Washington hat sich am Freitag mit der Klage von mehr als zwanzig Kirchen und religiösen Organisationen gegen neue Vorschriften befasst, Festnahmen von Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus in unter anderem Kirchen, Krankenhäusern oder Schulen zu erleichtern. Vor dieser Neuerung durch die Regierung von Donald Trump galt der Grundsatz, dass die Einwanderungs- und Zollbehörde ICE nur in Ausnahmefällen in diese Orte eindringen darf. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist in circa ein bis zwei Wochen zu rechnen.
Die Kläger machten ihre Religionsfreiheit geltend. Die drohenden Maßnahmen an „Orten des Gottesdienstes“ stellten eine schwere Beeinträchtigung der in der Verfassung garantierten Religionsausübung dar. Es gehe um „heilige Räume“, sagte die Anwältin der Kläger, Kelsi Corkran, laut Informationsdienst „Episcopal News Service“ vor Gericht.
Die Anwältin des Heimatschutzministeriums, Kristina Wolfe, betonte hingegen, die Regierung habe ein „zwingendes Interesse“, Einwanderungsgesetze durchzusetzen. Zu den klagenden Verbänden gehören die Mennonitenkirche USA, die Quäker, die anglikanische Episkopalkirche und der Verband des reformierten Judaismus.
Eine von kirchlichen Verbänden durchgeführte Untersuchung Ende März kam zum Schluss, dass geschätzt einer von zwölf Christen in den USA von Abschiebung bedroht ist oder in einer Familie lebt, in der ein Mitglied abgeschoben werden könnte.
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Unter der Regierung von Joe Biden sind etwa 1,1 Millionen Menschen vorübergehend geduldet worden. Gründe waren Repression und Katastrophen in ihren Heimatländern, vornehmlich Venezuela, Haiti, El Salvador, Honduras und die Ukraine.
Trump will viele zeitlich befristete Aufnahmen nun rückgängig machen. Im Wahlkampf hatte Trump angekündigt, Massenabschiebungen durchzuführen.