Strafgerichte dürfen Verstöße gegen die Schulpflicht mehrfach und mit bis zu sechs Monaten Gefängnis oder Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen ahnden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag mitgeteilt. Anlass war der Fall eines hessischen Ehepaares mit neun Kindern. Die Eltern unterrichten mehrere ihrer Kinder von zu Hause und wurden deshalb wiederholt zu Geldstrafen verurteilt. Das Ehepaar rechtfertigte die Verstöße mit „festgefügten und unumstößlichen“ Glaubens- und Gewissensgründen und legte Verfassungsbeschwerde ein.
„Sie hat keine Aussicht auf Erfolg“, urteilte das Verfassungsgericht nun. Wer seine Kinder nicht zur Schule schicke, verletze seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht „gröblich“. Das geltende Recht wirke der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegen. „Selbst ein mit erfolgreichen Ergebnissen einhergehender Hausunterricht verhindert nicht, dass sich die Kinder vor einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen verschließen, und ist deshalb nicht geeignet, die insbesondere in einer Klassengemeinschaft gelebte Toleranz gegenüber einem breiten Meinungsspektrum nachhaltig zu fördern“, erklärte das Gericht.
Die Eltern hätten im konkreten Fall zudem nicht darlegen können, dass sie sich ernsthaft um eine Alternative, etwa den Unterricht an einer Bekenntnisschule, bemüht hätten. Glaubensgründe, die es rechtfertigten, schulpflichtige Kinder von weltanschaulich neutralen Unterrichtsfächern wie Mathematik und Fremdsprachen fernzuhalten, seien nicht erkennbar. (pro)