Vor einem Jahr meldete die Satire-Nachrichtenseite Der Postillon: „Wegen Kreuz im Logo: Strenggläubiger Muslim will keinen Jägermeister mehr trinken“. Die ehemalige CDU-Politikerin Erika Steinbach nahm das für bare Münze und twitterte daraufhin: „Hoppla, ich dachte Muslime dürfen keinen Alkohol trinken. Also kann Jägermeister diese Drohung gelassen hinnehmen. Aber es ist schon dreist, was hier in Deutschland abgeht.“ Hämisch lachte die deutsche Öffentlichkeit darüber, dass Steinbach auf die Satire hereingefallen war.
Aber so weit weg von der Wirklichkeit ist die Satire gar nicht – nur unter anderen Vorzeichen: Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hatte dem Spirituosen-Hersteller den Schutz der Bildmarke auf Marketing-Produkten verweigert. Die Darstellung – ein Hirschkopf, zwischen dessen Geweihstangen ein Kreuz im Strahlenkranz schwebt – könnte die religiösen Gefühle von Christen verletzen. Jägermeister hatte dagegen Beschwerde eingelegt.
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden: Das Logo ist keine Anfechtung für Gläubige. Die „religiösen Gefühle durchschnittlicher Christen“ würden demnach nicht verletzt, zitierten mehrere Medien das Urteil. Das christliche Symbol werde auch nicht in einer respektlosen Weise gezeigt.
Das Logo des Kräuterlikörs geht laut dem Unternehmen auf die Legende vom Hubertushirsch zurück. Hubertus, der Schutzpatron der Jäger, sichtete demnach einst einen Hirsch, zwischen dessen Geweihstangen ein Kreuz leuchtete. Dieses Erlebnis brachte ihn der Legende zufolge dazu, sich Gott zuzuwenden, und schließlich Bischof zu werden.
Von: Jonathan Steinert