Die Karlsruher Richter hatten seinerzeit moniert, dass der Anteil „staatsnaher Personen“ im Fernsehrat zu hoch sei. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk laufe sonst Gefahr, „Staatsfunk“ zu werden. Nun wurde Medienberichten zufolge dennoch der Vorsitzende der Freien Demokratische Partei (FDP), Christian Lindner, in den Programmausschuss Chefredaktion gewählt. Die Besetzung der Stelle mit einem Politiker ist nicht im Sinne des Verfassungssgerichtsurteils. Gerade die hohe Politikerdichte im Fernsehrat sei nach dem Urteil der Verfassungsrichter nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Bis zum 30. Juni 2015 müssen die Länder den Politikeranteil im Rat auf ein Drittel reduzieren, verfügte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil im März. Der Fernsehratsvorsitzende Ruprecht Polenz verwies jedoch im Zusammenhang mit der Wahl Lindners darauf, dass die Zuständigkeit bei den Bundesländern liege. Polenz sieht die entsendenden Länder in der Verantwortung aktiv zu werden, berichtet der Spiegel auf seiner Webseite. (pro)