Im April stimmte der Deutsche Bundestag mehrheitlich dafür, in drei Monaten tritt es in Kraft: Das Selbstbestimmungsgesetz. Es ermöglicht unter anderem den einfachen Geschlechtswechsel im Personalausweis. Am ersten August beginnt bundesweit die Terminvergabe dafür.
Neue Regeln auch für Minderjährige
Das Selbstbestimmungsgesetz löst das bisherige Transsexuellengesetz ab und erleichtert Betroffenen vor allem die Änderung des entsprechenden Eintrags im Ausweis. Bisher war ein gerichtliches Verfahren sowie ein Sachverständigengutachten notwendig, um den Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen. Dies entfällt nun. Die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen müssen drei Monate vor der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Daraus ergibt sich der Starttermin für die Anmeldung zum frühestmöglichen Termin am 1. August.
Wer seinen Geschlechtseintrag anschließend erneut ändern lassen möchte, muss eine Frist von einem Jahr verstreichen lassen. Über-14-Jährige könnten auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten ihr Geschlecht beim Standesamt ändern, wenn ein Familiengericht zustimmt. Besonders dieser Punkt hatte im Vorfeld der Verabschiedung für Kritik gesorgt. So kritisierten konservative Politiker und Mediziner, Jugendliche seien mit einer solchen Entscheidung überfordert.