Da an den „stillen Tagen“ wie Karfreitag oder Volkstrauertag neben Sportveranstaltungen in vielen Bundesländern auch öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind, spricht man geläufig vom „Tanzverbot“. Über die Verbote, die teilweise auch nur für bestimmte Uhrzeiten gelten, entscheidet jedes Bundesland einzeln. Während beispielsweise Berlin, Bremen und Hamburg das „Tanzverbot“ nur für bestimmte Uhrzeiten an Karfreitag ausgesprochen haben, gilt das Verbot in den anderen Bundesländern für den gesamten Tag.
Baden-Württemberg war bislang das Land mit den strengsten Regelungen in Sachen Tanzverbot. Doch die Landesregierung hat nun beschlossen, die Regelungen zu lockern. An vielen Feiertagen entfällt künftig das Tanzverbot, nämlich an Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam sowie an den Weihnachtsfeiertagen sowie Neujahr. Auch soll es an Sonntagen kein Tanzverbot mehr geben. Galt früher für Gründonnerstag und Karsamstag ein ganztägiges Tanzverbot, so gilt es nunmehr nur noch von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr.
„Heute gestalten viele Menschen ihre Freizeit an arbeitsfreien Tagen anders“, heißt es in der Mittelung der Landesregierung zur Begründung. An diesen gesellschaftlichen Wandel wolle sich die Regierung anpassen.