Bestimmte Feiertage gelten in Deutschland als „stille Tage“, an denen bestimmte öffentliche Veranstaltungen nicht erlaubt sind. Das so genannte „Tanzverbot“ wird nun im Bundesland Baden-Württemberg gelockert.
In Baden-Württemberg darf man zukünftig an mehreren Feiertagen neuerdings öffentliche Tanzveranstaltungen durchführen
Da an den „stillen Tagen“ wie Karfreitag oder Volkstrauertag neben Sportveranstaltungen in vielen Bundesländern auch öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind, spricht man geläufig vom „Tanzverbot“. Über die Verbote, die teilweise auch nur für bestimmte Uhrzeiten gelten, entscheidet jedes Bundesland einzeln. Während beispielsweise Berlin, Bremen und Hamburg das „Tanzverbot“ nur für bestimmte Uhrzeiten an Karfreitag ausgesprochen haben, gilt das Verbot in den anderen Bundesländern für den gesamten Tag.
Baden-Württemberg war bislang das Land mit den strengsten Regelungen in Sachen Tanzverbot. Doch die Landesregierung hat nun beschlossen, die Regelungen zu lockern. An vielen Feiertagen entfällt künftig das Tanzverbot, nämlich an Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam sowie an den Weihnachtsfeiertagen sowie Neujahr. Auch soll es an Sonntagen kein Tanzverbot mehr geben. Galt früher für Gründonnerstag und Karsamstag ein ganztägiges Tanzverbot, so gilt es nunmehr nur noch von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr.
„Heute gestalten viele Menschen ihre Freizeit an arbeitsfreien Tagen anders“, heißt es in der Mittelung der Landesregierung zur Begründung. An diesen gesellschaftlichen Wandel wolle sich die Regierung anpassen.
Störende Handlungen zu Gottesdienstzeiten verboten
Tanzverbote gibt es zukünftig nur noch an Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag. Auch am Karfreitag besteht weiterhin ein ganztägiges Tanzverbot.
Weitere Regelungen für Sonn- und Feiertage blieben aber unberührt, hieß es. Also sind ruhestörende Arbeiten weiterhin ebenso verboten wie störende Handlungen zur Gottesdienstzeit und in der Nähe von Kirchen.
Bei der Reform hat sich die Landesregierung nach eigener Aussage daran orientiert, ob Tanzveranstaltungen mit dem innerem Gehalt des jeweiligen Feiertages vereinbar sind. Ministerpräsident Winfried Kretschmann zeigt sich davon überzeugt, dass mit der Gesetzesreform ein guter Ausgleich der teilweise unterschiedlichen Interessenlagen erreicht werde. Der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall sagte: „Auch die Anhörung der beteiligten Stellen, die ihre grundsätzliche Zustimmung signalisierten, hat gezeigt, dass wir mit dem Gesetzesvorhaben den richtigen Weg eingeschlagen haben.“ (pro)
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