Das Oberste Gericht (Supreme Court) der USA hat die Rechte religiöser Menschen gestärkt. In einem Urteilsspruch erklärten die Richter Ende Juni, dass Arbeitnehmer nicht gezwungen werden dürfen, an ihrem heiligen Tag arbeiten zu gehen. Für Christen bedeutet das, dass der Sonntag grundsätzlich arbeitsfrei bleiben kann.
Geklagt hatte ein ehemaliger Paketbote aus Pennyslvania. Der evangelikale Christ hatte sich geweigert, am Sonntag, den er als „Tag des Herrn“ betrachtet, zur Arbeit zu kommen. Die Post hatte argumentiert, dass durch die Weigerung des Angestellten dem Unternehmen Mehrkosten entstünden und eine angespannte Atmosphäre am Arbeitsplatz geschaffen werde.
Arbeitgeber in den USA sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit Angestellte ihre religiösen Praxen leben können. Das betrifft beispielsweise das christliche Arbeitsverbot am Sonntag. Der Gesetzgeber befreit Arbeitgeber von dieser Regel, wenn diese Maßnahmen unzumutbar sind, berichtet der evangelische Pressedienst (epd).
Dankbar für das Urteil
Für die Richter reichte die Erklärung der Post jedoch nicht aus. Vielmehr sei der Arbeitgeber in der Pflicht zu beweisen, dass die Rücksichtnahme auf religiöse Vorbehalte „deutlich erhöhte Kosten“ verursache. Das konnte die Post aber aus Sicht der Richter nicht.
Auf Nachfrage von PRO freute sich die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International über das Urteil. „Es stärkt die Religionsfreiheit und schützt das Recht aller Menschen im Einklang mit ihrem Glauben zu leben und zu arbeiten“, sagte der Sprecher für ADF International, Ludwig Brühl.
In einer schriftlichen Erklärung von ADF nach der Urteilsverkündung heißt es zudem, dass „viel zu lange“ dieses Recht ausgehebelt wurde. „Dankenswerterweise“ habe das Oberste Gericht nun aber klargestellt, dass Unternehmen Rücksicht auf die Religiosität ihrer Angestellten nehmen müssen.
In einem weiteren Urteil entschied der Supreme Court am 30. Juni, dass eine Webdesignerin keine Internetseiten für homosexuelle Hochzeitspaare gestalten muss. Die Frau weigerte sich aufgrund ihrer christlichen Überzeugungen, den Auftrag anzunehmen. Aus Sicht der Richter sei die Weigerung von der Meinungsfreiheit gedeckt.