Suizidassistenz kann nur die Ultima Ratio sein. Dies hat die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus gegenüber der „Rheinischen Post“ betont. Dieser Schritt dürfe jedoch „nicht zu einer Regeloption beziehungsweise zu einem deklarierten Recht werden“, betonte die Präses der westfälischen Landeskirche. „Bezüglich einer entsprechenden Gesetzgebung bedarf es jedenfalls noch intensiver Diskussionen.“
Ihr sei bewusst und sie wisse aus „eigener erschütterter Anschauung“, dass es extreme Situationen gebe, in denen das Leben für einen Menschen unerträglich werde und die körperlichen oder seelischen Qualen alles andere überlagerten, sagte Kurschus. Nicht jeder Schmerz könne genommen und nicht jedes qualvolle Leiden gemindert werden. „In solchen Ausnahmefällen maße ich mir kein Urteil an, wenn ein Mensch keinen anderen Ausweg mehr sieht, als das Leben zu beenden und dabei andere um Hilfe zu bitten“, erklärte die EKD-Ratsvorsitzende.
BVG-Urteil: Grundrecht auf Selbstbestimmung verletzt
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das erst 2015 verabschiedete Verbot der organisierten, sogenannten geschäftsmäßigen Suizidassistenz gekippt, mit dem die Aktivitäten von Sterbehilfevereinen unterbunden werden sollten. Das Gericht sah das Grundrecht auf Selbstbestimmung verletzt. Bei der Suizidassistenz werden einem Sterbewilligen etwa todbringende Medikamente überlassen, aber nicht verabreicht. Dies wäre eine Tötung auf Verlangen, die in Deutschland strafbar ist.
Hilfe bei Suizidgedanken
Denken Sie darüber nach, sich das Leben zu nehmen? Holen Sie sich Hilfe, zum Beispiel bei der Telefonseelsorge. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.
In der vergangenen Wahlperiode gab es trotz Bemühungen einzelner Bundestagsabgeordneter keine Neuregelung der Suizidassistenz. In der kommenden Woche will eine Gruppe von Parlamentariern aber erneut einen Entwurf vorstellen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entflammte auch in der evangelischen Kirche eine Diskussion über die Suizidassistenz. Diakonie-Präsident Ulrich Lilie stellte das bisherige klare Nein zu dieser Form der Sterbehilfe infrage, Kurschus‘ Vorgänger Heinrich Bedford-Strohm hielt daran fest.
3 Antworten
In der EKD scheint es in erster Linie um Selbstbestimmung zu gehen.
In der Bibel sehe ich, dass es darum geht, dass jeder Mensch sich & sein rebellisches Herz Gott unterordnen.
Mir kommt die EKD nur noch wie ein Ethikverein vor, der Bezug zu Gott und seinem Wort fehlt immer mehr. Von Buße & Umkehr wird nicht gesprochen. – Wenn die Kirche hier nicht für das Leben und gegen seine vorzeitige Beendigung Stellung bezieht, wer dann? Quo vadis?
Sehr geehrte Frau Kurschus, mit solchen „Ausnahmefällen“ wird der weitere Abfall eingeleitet. Der lebendige Gott alleine schenkt das Leben und beendet auch das Leben. Die Menschen nennen es Liebe und formulieren es folgendermaßen: „Als Ultima Ratio halte ich solchen Beistand für möglich, als verzweifelten Akt der Fürsorge und Liebe“. Menschliche Weisheit ist letztendlich eine Torheit vor Gott und hat mit Liebe überhaupt nichts zu tun – es ist die letzte menschliche Lüge.
L.G. Martin Dobat
Was Nathan M. oben schreibt, wird dem in keiner Weise gerecht, was Präses Annette Kurschus zum Thema differenzierend angeführt hat. Wenn schon EKD-Bashing, dann mache man es sich bitte nicht allzu einfach und so unfair wie hier …