Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Facebooks und Instagrams Mutterkonzern Meta eröffnet. Der Vorwurf: Die Plattformen seien so konzipiert, dass sie Jugendliche süchtig machen und in eine Abhängigkeit führen können. Die Kommission fürchtet, dass bei jungen Nutzern ein sogenannter „Rabbit-Hole-Effekt“ entsteht. Das bedeutet, man verliert sich so tief in einem Thema, dass man nicht mehr eigenständig herausfindet. Der Begriff ist an die Hauptfigur in der Geschichte „Alice im Wunderland“ angelehnt.
Die Algorithmen von Meta könnten dieses Verhaltensmuster erkennen und die Schwächen und Unerfahrenheit von Minderjährigen ausnutzen, so der Vorwurf der EU-Kommission. Dem entgegen stehe das Grundrecht auf das körperliche und geistige Wohlbefinden von Kindern und die Achtung ihrer Rechte.
Weiter sei man besorgt, dass die Alterssicherungs- und Überprüfungsmethoden auf den sozialen Plattformen nicht ausreichend seien, um Minderjährigen vor unangemessenen Inhalten zu schützen, teilte die Kommission mit. Die Instrumente, die Meta zur Altersüberprüfung verwendet, seien möglicherweise nicht wirksam genug.
Das neue EU-Gesetz über digitale Dienste, der Digital Services Act (DSA), verpflichte Plattformbetreiber unter anderem dazu, Minderjährige besonders zu schützen, so die EU-Kommission. Der Risikobewertungsbericht, den Meta selbst im vergangenen September übermittelt habe, Metas Antworten auf „förmliche Auskunftsersuche der Kommission“, öffentlich zugängliche Berichte und eine Analyse der EU-Kommission selbst, legten nahe, dass der Konzern das Gesetz nicht ausreichend einhalte.
Das eingeleitete Verfahren soll nun prüfen, ob Meta tatsächlich in dieser Weise gegen den „Digital Services Act“ verstoßen hat.
Bereits Ende April hatte die EU-Kommission ein anderes Verfahren gegen Meta eingeleitet. Darin geht darum, dass sich der Konzern unter anderem bei politischer Werbung ebenfalls nicht an das neue Digitalgesetz der EU gehalten hat.