Sterbehilfe-Urteil stellt Menschenwürde infrage

Das Bundesverfassungsgericht erlaubt die „geschäftsmäßige Sterbehilfe“ und stützt sich bei seinem Urteil auf die persönlichen Freiheitsrechte und die Menschenwürde. Doch die Würde des Menschen und den Wert des Lebens stellt es gleichzeitig infrage. Statt Hilfe zum Sterben brauchen wir Ermutigung zum Leben. Ein Kommentar von Jonathan Steinert
Von PRO
Ärte dürfen sterbewilligen Menschen auf deren Wunsch hin tödliche Medikamente zur Verfügung stellen. Sie auf Verlangen zu töten, bleibt verboten.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt. Es argumentiert in seiner Begründung vor allem mit dem Recht auf persönliche Selbstbestimmung, die sich in der Menschenwürde gründe. Dazu gehört es in den Augen der Richter, dass ein Mensch auch über sein Lebensende entscheiden und dafür die nötige Hilfe etwa von Ärzten oder Sterbehilfevereinen in Anspruch nehmen dürfe.

Diese Argumentation ist nach der Logik der individuellen Freiheit und Selbstbestimmung, die in unserer Gesellschaft einne hohen Wert hat, durchaus einleuchtend. Zwei von drei Deutschen befürworten sogar, dass aktive Sterbehilfe erlaubt wird, dass also ein Mensch auf seinen Wunsch hin getötet werden darf, wie eine Umfrage im vorigen Sommer zeigte. Das bleibt jedoch mit dem aktuellen Urteil verboten.

Dass sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, Beihilfe zum Suizid zu erlauben, auf die Menschenwürde stützt, stellt sie gleichzeitig infrage. Ein Mensch kann seine Würde nicht erwerben, genausowenig wie sein Leben. Sie ist ihm gegeben, weil er Mensch ist, weil er geboren wurde und ein geistbegabtes Wesen ist. Der Mensch ist hierbei passiv. Leben und Würde sind unverfügbar. Diesem Prinzip widerspricht das Argument, zur Menschenwürde gehöre es, sein Leben nach eigenem Gutdünken zu beenden.

Botschaften von Hoffnung statt Emutigung zum Sterben

Ebenso ist mit dem Urteil die Sorge verbunden, dass etwa auf kranke oder alte Menschen der soziale Druck wächst, ihr Leben zu beenden – zum Beispiel um Pflegenden nicht zur Last zu fallen, um keine Kosten zu verursachen. Auch das widerspricht fundamental der Vorstellung von der Würde des Menschen, die unabhängig ist von irgenwelchen Kriterien. Es widerspricht der damit verbundenen Überzeugung, dass ein Leben an sich einen Wert hat. Diese Auffassung von Würde und Wert entspringen dem christlich-jüdischen Menschenbild – der Mensch als ein Ebenbild Gottes, als sein Geschöpf.

Möglicherweise können auch Menschen, die gar nicht krank sind und aus anderen Gründen nicht mehr leben wollen, durch das Urteil ermutigt werden, sich das Leben zu nehmen. Persönliche Lebenskrisen, schwere Krankheiten, Schmerzen, Perspektivlosigkeit können ein Grund sein für den Wunsch zu sterben. Menschlich ist das im Einzelfall durchaus nachvollziehbar. Umso mehr braucht es Angebote zur Hilfe, um genau mit solchen Situationen umzugehen. Es braucht Hoffnungsbotschaften, Auffangnetze, Schmerzstiller, Umarmer. Das würde dem Wert und der Würde des menschlichen Lebens gerechter als das Signal: Wenn du nicht mehr willst, kannst du das Leben verlassen – wir helfen dir dabei.

Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, neue Regeln zu formulieren, die die Hilfe zur Selbsttötung in geordnete Bahnen lenken. Als Gesellschaft sind wir aufgefordert, „Mittel und Wege finden, die verhindern, dass die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung zu einer Normalisierung des Suizids führt“, wie es der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sagte. Dem ist nichts hinzuzufügen.

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