Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 verabschiedete Verbot der organisierten – sogenannten geschäftsmäßigen – Suizidassistenz gekippt. Nach Ansicht der Richter umfasst das Recht auf selbstbestimmtes Sterben die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, und erlaubt dabei auch die Hilfe Dritter. Am Freitag haben Bundestagsabgeordnete erste Gesetzentwürfe veröffentlicht mit konkreten Plänen, wie der Zugang zu tödlich wirkenden Mitteln für die Selbsttötung künftig reguliert werden könnte.
Die christlichen Mediziner weisen nach eigenen Angaben in einem Schreiben an alle Abgeordneten darauf hin, dass der Staat die Aufgabe habe, das Grundrecht auf Leben zu schützen. In Deutschland gebe es jährlich rund 100.000 Suizidversuche mit etwa 10.000 vollzogenen Suiziden. Von diesen seien rund 90 Prozent Ausdruck einer akuten Belastung oder psychiatrischen Erkrankung. „Wir brauchen dringen eine breit und langfristig angelegte Initiative zur nachhaltigen Suizidprävention“, sagte der Psychiater und Psychotherapeut Oliver Dodt. In den schweren Ausnahmesituationen psychischer Erkrankungen bräuchten Menschen Begleitung, einen niederschwelligen Zugang zu professionaler Unterstützung und Therapie.
Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM) forderte eine deutliche Abgrenzung der Suizidbeihilfe zur Tötung auf Verlangen, die strafbar ist. Zugleich wirbt sie für klare Regelungen zur Sicherstellung einer tatsächlich autonomen Entscheidung zur Suizidbeihilfe, die nicht manipuliert oder aus einer Belastungssituation heraus gefällt werden dürfe. Die ACM gehört zur SMD, einem Netzwerk von Christen in Schule, Hochschule und akademischer Berufswelt.
Von: epd