Mehr als acht Milliarden Euro standen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Jahr 2021 aus Rundfunkgebühren zur Verfügung. Seit August jenes Jahres muss jeder Haushalt monatlich 18,36 Euro für ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen. Zuvor waren es 17,50 Euro. In Zukunft könnten es noch mehr werden.
Über die Höhe des Rundfunkbeitrages entscheiden nicht die Sender. Sie haben die Aufgabe, bei einer unabhängigen Kommission anzumelden, wie viel Geld sie in den nächsten Jahren wofür benötigen. Diese „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs“ (KEF) prüft die Wünsche der Sender und gibt eine Empfehlung ab, wie hoch der Beitrag sein sollte, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag gerecht werden kann.
Die Entscheidung treffen dann die Bundesländer. Die vergangene Beitragserhöhung hatte Sachsen-Anhalt blockiert, bis schließlich das Bundesverfassungsgericht die verweigerte Zustimmung des Landes für nichtig erklärte und den Beitrag erhöhte.
Bis zum 28. April haben nun die Sender Zeit, ihren Finanzbedarf für den Zeitraum 2025 bis 2028 anzumelden. Das Branchenmedium Business Insider meldete Ende März, dass die Rundfunkanstalten offenbar Ausgaben in einer Höhe veranschlagen, für die ein monatlicher Rundfunkbeitrag von mehr als 20 Euro nötig wäre. Das Nachrichtenportal beruft sich auf interne Dokumente der ARD. Eine ARD-Sprecherin sagte laut Deutscher Presse-Agentur dazu, dass die Sender keine Finanzierungslücken oder konkreten Beträge anmeldeten.
WDR-Intendant Tom Buhrow wies im Februar darauf hin, dass es Geld koste, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Sollte der Rundfunk weniger Geld bekommen, müsse auch der Auftrag reduziert werden. Aufgrund der Inflation komme es einem Minus für die Sender gleich, wenn der Beitrag nicht erhöht werde.
So argumentiert auch der Deutsche Journalistenverband. Die Preissteigerungen müssten sich im Rundfunkbeitrag niederschlagen. Sonst drohten Entlassungen und Einschnitte ins Programm. Die Arbeitsbelastung für Journalisten steige permanent an, ohne dass Gehälter und Honorare der Inflationsrate entsprechend angehoben würden. „Das geht auf Dauer nicht gut. Der einzige Ausweg ist ein höherer Rundfunkbeitrag.“
Ob es dazu kommt, wird von der Empfehlung der KEF abhängen. Ihr Bericht wird für Februar 2024 erwartet.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag wird für jede Wohnung eingezogen, unabhängig davon, wie viele Personen in dem Haushalt leben. In Ausnahmefällen können sich Personen davon befreien lassen:
- wer BAFöG oder Beihilfe zur Berufsausbildung erhält
- Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung
- Menschen mit bestimmten Behinderungen, etwa stark Seh- oder Hörgeschädigte, können je nach Grad und Art der Behinderung eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen
- Menschen, die in einem Senioren- oder Pflegeheim oder in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung leben und vollstationär versorgt werden
- Inhaber einer Nebenwohnung müssen den Beitrag nicht doppelt zahlen
- für unbewohnte Wohnungen wird kein Beitrag fällig
Mehr Informationen dazu unter rundfunkbeitrag.de
Mehrmals haben Personen versucht, sich aus religiösen Gründen von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Das war bislang immer erfolglos. Der Rundfunkbeitrag sei unabhängig von einem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis, urteilte etwa das Verwaltungsgericht Koblenz im vergangenen Dezember.