Zur Kennzeichnung solle die Formulierung „Der/Die Fall/Geschichte/Handlung ist (frei) erfunden/(frei) erzählt.“, „Alle handelnden Personen sind (frei) erfunden.“ oder „Nach einer/einem realen/tatsächlichen Geschichte/Handlung/Ereignis (frei) erzählt.“ gewählt werden, meldet das Medienmagazin dwdl.de. Die Module könnten auch leicht abgewandelt, konkretisiert oder um zusätzliche Informationen ergänzt werden.
Auftauchen werden die Formulierungen im Abspann der jeweiligen Sendung. Eine Kennzeichnung zu Beginn der Serie sei „optional“. Größe, Form und Farbgebung können die Sender selbst wählen. Die Schriftgröße müsse lediglich „gut lesbar“ sein. Wiederholungen oder bereits produzierte Folgen können so ausgestrahlt werden wie bisher.
Der Vorsitzende der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten Winfried Engel erklärte, die Leitlinien seien ein „Ergebnis eines sachlich und konstruktiv angelegten Dialogs zwischen Gremienmitgliedern und Sendervertretern und legen den Grundstein für eine künftig verständlichere und besser wahrnehmbare Kennzeichnung von Scripted-Reality-Sendungen.“ (pro)