Schwesig zufolge bedeutet das Familienrecht, dass jedes Elternteil pro Kind eine zusätzliche Stimme erhält und stellvertretend für ihr Kind wählt. Die Familienministerin sprach sich gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung außerdem dafür aus, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dann müsste „bei jeder Gesetzesänderung darauf geachtet werden, ob die Kinderrechte gewahrt werden“.
Forderungen nach einem Familienwahlrecht stehen schon seit Jahren im Raum. Im Jahr 2003 kam es zu einer ersten Initiative im Bundestag, die jedoch auf Ablehnung stieß. Fünf Jahre später folgte eine weitere parteiübergreifende Initiative. Der damalige Bundespräsident Horst Köhler sah dies als Reaktion auf eine immer älter werdende Gesellschaft. „Viele Menschen sorgen sich, dass in einer alternden Gesellschaft politisch zu wenig an die Kinder gedacht und zu sehr auf deren Kosten gelebt wird.“
Kritiker des Familienwahlrechts wenden ein, dass damit der Grundsatz der Wahlgleichheit untergraben würde. Darüber hinaus hat die Kinderkommission des Bundestages darauf hingewiesen, dass auch zwischen Eltern und Kinder Interessenkonflikte bestünden. Für ein Familienwahlrecht müsste zudem das Grundgesetz geändert werden, das in Artikel 38 das Wahlalter ab 18 festlegt und die jeweilige Stimme an die Person bindet.