Die Richter in Karlsruhe haben entschieden: Der 2013 in seiner derzeitigen Form eingeführte Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Beanstandet haben die Richter lediglich, dass Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bislang doppelt zahlen müssen, zu stark benachteiligt würden. Die Länder haben bis Juni 2020 Zeit für eine gesetzliche Korrektur. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen.
Die aktuelle Beitragshöhe im Verhältnis zum Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bewerteten die Juristen als angemessen. ZDF-Intendant Thomas Bellut hat das Urteil begrüßt. „Es ist gut, dass über die Zulässigkeit des Beitrags jetzt höchstrichterliche Rechtsklarheit besteht“, sagte er am Mittwoch in einer Pressemitteilung des Senders. Das Urteil bestätige, „dass der Rundfunkbeitrag ein angemessenes und verfassungskonformes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist“.
„Angemessenes und verfassungskonformes Modell“
Mit der Regelung über die Belastung von Zweitwohnungsinhabern gaben die Richter einer Verfassungsbeschwerde einer Privatperson statt. Die genauen finanziellen Einbußen für den Sender könne er noch nicht beziffern, sagte Bellut.
„Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs“, zitiert die Süddeutsche Zeitung Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof. Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.
Autovermieter Sixt zahlt monatlich knapp 300.000 Euro Rundfunkgebühr
Dass die Richter den Rundfunkbeitrag als solchen kippen würden, galt im Vorfeld als unwahrscheinlich. Drei Privatleute und der Autovermieter Sixt hatten das Finanzierungsmodell in Frage gestellt. Die Kläger argumentierten unter anderem, dass Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten benachteiligt würden – und Alleinerziehende genauso viel zahlen müssten wie Doppelverdiener oder Studenten-WGs, die für ihren gesamten Haushalt nur einen Beitrag zahlen müssen.
Zudem kritisieren die Kläger, dass im Falle von Zweitwohnungen doppelt bezahlt werden muss, obwohl der Inhaber immer nur in einer Wohnung fernsehen oder Radio hören kann. Der Autovermieter Sixt bemängelte, dass pro Wagen Beiträge anfallen und das Unternehmen so bei fast 50.000 Autos knapp 300.000 Euro monatlich an Rundfunkbeiträgen zahlen muss. Viele andere Firmenwagen und alle Privatautos würden dagegen nicht erfasst, dies sei ungerecht, heißt es von Seiten des Unternehmens. Seit fünf Jahren werden monatlich 17,50 Euro erhoben – pro Wohnung – egal, ob dort ein Fernseher steht oder nicht.
Von: Johannes Blöcher-Weil