Nach Ansicht des Rates für deutsche Rechtschreibung gehören Genderzeichen nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie. Das teilte der Rat nach einer Sitzung am Freitag mit. Vorrausgegangen war eine „äußerst kontroverse“ Debatte, wie es aus dem Gremium hieß. Allerdings einigten sich die Mitglieder darauf, dass das Regelwerk um einen entsprechenden Absatz zu Sonderzeichen ergänzt werden müsse.
Gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) erklärte der Ratsvorsitzende Josef Lange, dass dadurch das gesellschaftliche Phänomen an sich beschrieben werden solle. Die Zeichen vermittelten „übersprachlich aufgeladen“, dass damit alle Geschlechtsidentitäten gemeint seien. Der Rat trage dem Rechnung, dass es das Phänomen in der Gesellschaft gebe und sich sprachhistorisch entwickele. Lange ergänzte zugleich: „Der Genderstern gehört nicht zum Kernbereich der deutschen Orthografie.“ Es seien also auch weiterhin keine regulären Zeichen. In der Folge könne es in einer Reihe von Fällen dazu führen, dass es grammatikalische Folgeprobleme gebe. Man müsse das Ganze weiter beobachten.
Alles bleibt beim Alten
Eine konkrete Handlungsempfehlung gab der Rat nicht ab. Lange sehe aber persönlich das Gendern nicht als eine orthografische, sondern vielmehr als eine gesellschaftspolitische Diskussion. Diese Spannung könne sich nicht mit einer orthografischen Regelung auflösen lassen.
Bereits 2021 entschied der Rat, Genderzeichen nicht in das amtliche Regelwerk aufzunehmen. Diese Haltung bleibt nach der Sitzung von Freitag vorerst erhalten.
Der Rat ist eine wichtige Instanz für Rechtschreibung. Seine Aufgabe im Auftrag von staatlichen Stellen ist es, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auch mit Blick auf den Wandel der Sprache weiterzuentwickeln.