„Recht auf Religionsfreiheit gibt starke Rückendeckung“

Immer mehr Universitäten in Deutschland beschränken die Rechte religiöser Hochschulgruppen. Anlässlich des 70-jährigen Bestehens der Studentenmission in Deutschland (SMD) sprach ein ausgewiesener Experte für Menschenrechte über Religionsfreiheit an Hochschulen, der Erlanger Professor Heiner Bielefeldt, Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik. Den Veranstaltern stand er im Anschluss detailliert Rede und Antwort.
Von PRO
Heiner Bielefeldt bei seinem Festvortrag anlässlich des 70. Geburtstags der Studentenmission in Deutschland (SMD) in Marburg

SMD: Herr Bielefeldt, Sie sprechen von einer gewachsenen Skepsis gegenüber der Religionsfreiheit, auch in Deutschland. Woran machen Sie das fest?

Heiner Bielefeldt: Vor einigen Jahren wurde in Deutschland heftig über die religiöse Knabenbeschneidung debattiert. In Interviews wurde ich gelegentlich gefragt, ob die Menschenrechte oder die Religionsfreiheit höher stehen. Die Fragen waren ernst gemeint. Das Problem besteht nicht darin, dass die Interviewer nicht wüssten, dass die Religionsfreiheit in einschlägigen internationalen Menschenrechtsdokumenten und im Grundrechtsabschnitt des Grundgesetzes verankert sind. Es geht nicht um fehlendes Wissen, sondern um mangelndes Verständnis. Manchmal hatte ich den Eindruck, dass dahinter eine Zweiteilung steht. Die Menschenrechte werden, übrigens völlig zu Recht, dem Erbe liberaler Aufklärung zugeschlagen, die Religionsfreiheit aber eher mit Klientelismus, Unfreiheit oder gar Gegenaufklärung assoziiert. Das ist natürlich ein krasses Missverständnis. Ohne Religionsfreiheit und die Einsicht, dass Menschen als Träger existenzieller Überzeugungen Respekt verdienen, ergeben die Menschenrechte wenig Sinn. Ohne diese Einsicht bliebe auch von der Aufklärung nur ein Zerrbild übrig. Aber solche verengten Vorstellungen sind anscheinend durchaus verbreitet und sie manifestieren sich gelegentlich auch in den Universitäten.

Die einen fordern von Staat und Institutionen wie den Hochschulen den Schutz des „christlichen Abendlandes“ und die anderen „weltanschauliche Neutralität“. Wie sehen Sie das?

Die Religionsfreiheit schützt nicht Religionen als solche, geschweige denn religiös-territoriale Hegemonien, sondern die Freiheit der Menschen, in Fragen von Religion und Weltanschauung ihren eigenen Weg zu finden. Der Staat hat die Aufgabe, die Religionsfreiheit aller zu gewährleisten. Dies ist schwer denkbar, wenn der Staat sich schlicht mit einer religiösen Orientierung oder einem religiösen Erbe identifiziert. Deshalb soll der Staat sich in der Tat um religiös-weltanschauliche Neutralität bemühen. Das ist leichter gesagt als getan. Er soll sich in einer pluralistischen Gesellschaft nicht auf eine Seite schlagen, sondern für unterschiedliche Anliegen und Ansprüche offen sein. Neutralität ist ein Prinzip fairer Offenheit. Nur so ergibt diese Forderung Sinn. Nicht selten verrutscht es aber ins Restriktive, wenn Administrationen, auch in der Universität, sich von vornherein gar nicht auf religiöse Anliegen einlassen.

Was bedeutet in diesem Zusammenhang die Trennung von Staat und Religion? 

Die Trennungssemantik ist leicht missverständlich. Sie meint jedenfalls keine völlige Beziehungslosigkeit. Eine solche wäre weder sinnvoll noch möglich. Statt von Trennung spreche ich lieber von einer bewussten Abstandsnahme. Staat und Religionsgemeinschaften rücken auseinander, weil nur in solcher Differenz der Staat einen offenen Raum für die angst- und diskriminierungsfreie Entfaltung eines religiösen und weltanschaulichen Pluralismus’ schaffen kann. Die sogenannte Trennung, wenn man das Wort unbedingt verwenden will, bildet nur die gleichsam negative Kehrseite einer eigentlich positiven Investition: nämlich die Schaffung und Strukturierung dieses offenen Raums. „Secularism is a space providing principle“ (Säkularismus ist ein Raum, der fürs Prinzip sorgt), hat einmal eine Gesprächspartnerin aus Bangladesch gesagt. Damit hat sie den Sinn der säkularen Ausdifferenzierung von Staat und Religion wunderbar auf den Begriff gebracht.

Was heißt das für eine Studentenorganisation wie SMD? 

Aktivitäten studentischer Organisationen wie der SMD können sich auf die Religionsfreiheit berufen. Das gibt starke Rückendeckung. Die Religionsfreiheit lässt sich nicht von vorne herein auf bestimmte Räume, etwa die Privatsphäre oder kirchliche Institutionen, beschränken, sondern umfasst auch öffentliches Wirken. Dazu zählt auch die Universität. Zwar gilt die Religionsfreiheit nicht ohne Wenn und Aber; manchmal mag es Gründe für Auflagen, Konditionen oder auch Ablehnungen geben; solche Gründe müssten dann aber plausibel vorgebracht werden. Letztlich geht es um die Pluralität und Liberalität der Gesellschaft und insofern auch um das Erbe recht verstandener Aufklärung, der ja auch die Universität verpflichtet ist.

Vielen Dank für das Gespräch.

In den vergangenen Jahren erfahren religiöse Hochschulgruppen wie die Studentenmission in Deutschland (SMD) verstärkt Widerstände. An einigen Universitäten dürfen sie keine Räume mehr nutzen, an anderen keine Flyer verteilen. Damit stellen sich die Hochschulen öffentlich gegen das im Grundgesetz verankerte Menschenrecht der Religionsfreiheit. Die SMD ist ein Netzwerk von Christen in Schule, Hochschule und akademischen Berufen. Zu ihr gehören heute 80 Hochschulgruppen, die etwa 3.000 Studenten regelmäßig erreichen.

Das Interview führten Thomas Nawrath und Christian Enders

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