Reaktionen zum BGH-Urteil zur Wittenberger „Judensau“

Die Richter haben entschieden: Die „Judensau“ an der Wittenberger Stadtkirche darf bleiben. Die Reaktionen sind gemischt.
Von Martin Schlorke
Josef Schuster

Die judenfeindliche Darstellung „Judensau“ darf an der Wittenberger Stadtkirche bleiben. Das hat am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Als Begründung nannten die Richter die fehlende „Rechtsverletzung“ der Plastik. Durch entsprechende Infotafeln liege diese nicht vor.

Verständnis für das Urteil zeigte der Zentralrat der Juden in Deutschland. Deren Präsident Josef Schuster nannte die Entscheidung „nachvollziehbar“. Allerdings habe sich der Zentralrat eine deutlichere Positionierung des Bundesgerichtshofs gewünscht. Für Schuster beinhalten die Infotafeln keine „unzweideutige Verurteilung des judenfeindlichen Bildwerks“. Die Kirche müsse sich jedoch zu ihrer Schuld bekennen und den jahrhundertelangen Antijudaismus verurteilen.

Schuster sieht in dem Urteil einen „klaren Auftrag“ der Wittenberger Kirchgemeinde und der Kirche insgesamt, einen angemessenen Umgang mit judenfeindlichen Plastiken zu finden. „Die Diffamierung von Juden durch die Kirchen muss ein für alle Mal der Vergangenheit angehören.“, erklärte Schuster am Dienstag in Berlin.

Die frühere Zentralratspräsidentin, Charlotte Knobloch, schrieb auf Twitter: „Die Diskussion um weitere Distanzierung wird aber weitergehen.“

Kirche will sich Vergangenheit stellen

Der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Friedrich Kramer, hält eine Weiterentwicklung des Gedenkorts für notwendig: „Es herrscht Konsens, dass die gegenwärtige Informationstafel sowie das Mahnmal in Form einer Bodenplatte heute nicht mehr dem Anspruch genügen, die Wirkung der judenfeindlichen Schmähplastik an der Fassade zu brechen.“ Kramer stellte zudem klar, dass die Kirche sich ihrer Geschichte und ihrer Verfehlungen stellen werde.

Dass die Aufarbeitung der judenfeindlichen Vergangenheit der Kirche nicht abgeschlossen ist, betonte auch der Stadtkirchenpfarrer Alexander Garth. Er bezeichnete nach der Verhandlung die Plastik als „Schandmal, dass den jahrhundertlangen christlich motivierten Antijudaismus“ symbolisiere. „Wir müssen hier als Christen eine klare Botschaft gegenüber dem jüdischen Volk geben. Wir müssen etwas dagegensetzen, das lauter spricht als dieses Schandmal.“

Von Wittenberg nach Auschwitz

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, erklärte, dass judenfeindliche Plastiken „zu unserer Vergangenheit, die wir nicht ändern können“, gehören. Daher sei eine sinnvolle Einordnung geboten.

Kritik am Urteil übte der Exekutiv-Vizepräident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner. Er bezeichnete das Urteil als enttäuschend. „Dieses jahrhundertealte Schandmal an einem der wichtigsten Orte des Protestantismus, dessen Botschaft auch nach Auschwitz geführt hat, belastet das Verhältnis zwischen Juden und Christen bis heute: Es tut jüdischen Menschen weh und es empört sie.“ Heubner forderte daher, die Plastik in einem musealen Kontext auszustellen.

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4 Antworten

  1. Das vorliegende Urteil wird ganz sicher in Deutschland sehr unterschiedlich wahrgenommen.
    Zum einen von der Evangelischen Kirche, die seit Bestehen, ausgehend von dem Reformator Luther, Antisemitismus als Kirchendoktrin pflegt und selbst nach der Shoah keine tiefgreifenden Schritte zur Änderung ihrer Kirchenauffassung angestrebt hat.
    Des Weiteren von der jüdischen Bevölkerung in Deutschland, die bis heute erhebliche Probleme damit hat ihren Glauben offen sichtbar zu leben. Im Gegenteil, viele Juden fürchten um Leib und Leben, wenn sie Zeichen ihres Glaubens, etwa durch Tragen einer Kippah, eines Schtreimls (Pelz-Hut orthodoxer Juden) der seit dem 13. Jahrhundert in Deutschland fester Bestandteil der Kleidung ist oder der weithin sichtbaren Schläfenlocken bei Knaben und Männern. Seit den Pest-Pogromen im 14. Jahrhundert sieht sich die jüdische Bevölkerung immer wieder dem Mob ausgesetzt, bis hin zum industriellen Massenmord an 6 Millionen Juden durch die Nazis im 3. Reich. Wenn wunderts, dass Juden dieses Urteil und die Begründung des Gerichts als befremdlich empfinden, hätte man doch ebenso diese Tafel abnehmen und mit Erklärung in einem Museum, ebenso wie einige Glocken Evangelischer Kirchen in Thüringen mit Hakenkreuz und adäquater Inschrift ausstellen können.
    Die deutsche Bevölkerung hat dieses Urteil vermutlich nur am Rande wahrgenommen, weil Wittenberg weit weg ist und derzeit andere Probleme für sie wichtiger sind. Wie die Muslime in Deutschland dieses BGH-Urteil aufgenommen haben entzieht sich meiner Kenntnis.

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    1. Können Sie bitte belegen, wo die evangelische Kirche heute noch Antisemitismus als Kirchendoktrin pflegt? Nebenbei: nicht alle Juden empfinden das Urteil als befremdlich, wenn ich die Meldung oben richtig lese. Und ja: die deutsche Bevölkerung nimmt das Urteil wahr – und ich schwanke hin und her in meiner Beurteilung. Denn einerseits finde ich es wichtig, diese Tafel nicht in ein Museum zu stecken, in dem sie nur ein paar besonders Interessierte anschauen, sondern als Mahnmal(!) an Ort und Stelle zu lassen, andererseits mag ich mir nicht vorstellen, wie es für jüdische Mitbürger und Mitbürgerinnen ist, vor dieser Tafel zu stehen. Für mein Verständnis braucht es jemand, der eine sehr gute Idee hat, damit nicht diese schreckliche Tafel verschwindet, sondern dazu beiträgt, dass Antisemitismus in Deutschland keinen Platz mehr findet.

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  2. Die Wittenberger Judensau ist ja nicht die einzige und es sind nicht nur evangelische Kirchen. In meiner Nachbarstadt ist es eine Klosterkirche und die Stadtkirche in Wittenberg hatte diese Sau schon lange vor der Reformation. In Wittenberg ist unterhalb der Plastik auch ein Gedenkstein der an die Opfer des Holocaust erinnert. Erklärende und sich vom Holocaust distanzierende Informationstafeln sind inzwischen üblich.
    Die Evangelische Kirche in Deutschland hat sich sehr wohl mit der Einstellung zu den Juden beschäftigt. Die Nordkirche hatte eine Wanderausstellung zu Luther und den Juden die in ganz Deutschland in evangelischen Gemeinden zu sehen war. Die Ausstellung war auch online abzurufen, ist sie vielleicht auch noch. Übrigens haben die Evangelischen Kirchen schon 1946 in Stuttgart sich zu ihrer Schuld im Dritten Reich bekannt und die Barmer Theologische Erklärung gehört zu den Grundsätzen auf die Kirchenälteste verpfichtet werden.

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  3. „Die Diskussion um weitere Distanzierung wird weitergehen …“ Genau darum geht es doch! Das BGH-Urteil ist deshalb sehr weise. Denn 1. hatte Luther diese Plastik an der Stadtkirche schon vorgefunden. Sie stammt also aus der gesamtkirchlichen Zeit (die katholische und später davon „abgespaltene“ (evangelische …) Christen). 2. ist der Antijudaismus ein gesamtgesellschaftliches Problem, das in Museen versteckt, nicht mehr zur Diskussion anregen würde. Und 3. sollte die Beschäftigung mit der Geschichte unseres Volkes, wie auch mit unsere eigenen, persönlichen, uns anregen, unsere verkehrten Wege zu erkennen, zu bekennen, um Vergebung zu bitten, um neu miteinander anfangen zu können. Weshalb sonst hat Jesus diese Bitte um Vergebung gleich nach der um das tägliche Brot gestellt?

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