Presseorgane haben 2017 am häufigsten gegen die Prinzipien der Sorgfaltspflicht, der Trennung von Werbung und Redaktion und den Schutz der Persönlichkeit verstoßen. Das ergab die Vorstellung des Jahresberichts des Deutschen Presserats am Mittwoch in Berlin.
Berichte über Terror gerügt
Als Beispiel nannten die Vertreter des Presserats die Berichterstattung über Terroranschläge. So habe eine Boulevardzeitung zu einem islamistischen Anschlag in Manchester im Mai Facebook-Bilder von minderjährigen Opfern veröffentlicht. Das aber hätte das Medium nur nach Zustimmung der Eltern gedurft und wurde deshalb gerügt. Ähnliches sei auch nach dem Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz geschehen.
Keine Konsequenzen zog der Presserat anlässlich Beschwerden über ein Cover des Magazins Der Spiegel, das US-Präsident Donald Trump als Terroristen mit dem abgetrennten Kopf der Freiheitstatue in der Hand zeigte. Das Cover sei ein „zulässiger Beitrag im Rahmen der Berichterstattung, der von der Pressefreiheit gedeckt ist“, erklärte eine Sprecherin. Insgesamt sprach der Presserat 21 öffentliche Rügen und 58 Missbilligungen aus.
Medien dürfen Täter-Herkunft bei öffentlichem Interesse nennen
Der Presserat sieht die Änderung der Richtlinie 12.1. im vergangenen Jahr als Erfolg. Seit März gilt bei der Berichterstattung über Straftaten, dass Journalisten laut Pressekodex die Zugehörigkeit der Täter zu einer Minderheit nur dann erwähnen sollen, wenn ein „öffentliches Interesse“ besteht. Zuvor war in der Richtlinie von einem notwendigen „begründeten Sachbezug“ die Rede. Der Presserat will so erreichen, dass die Presse keine Vorurteile gegen Minderheiten schürt. Seit der Änderung seien die Beschwerden zu diesem Thema zurückgegangen, hieß es vonseiten des Presserats, der dies auf mehr Klarheit durch die neue Formulierung zurückführte.
Von 1.788 Beschwerden erwiesen sich im vergangenen Jahr 277 als begründet. Es gingen einhundert Beschwerden weniger als im Vorjahr ein. Die meisten von ihnen wurden durch Privatpersonen eingereicht. 726 Beschwerden richteten sich gegen Online-, 332 gegen Printpublikationen.
Von: Anna Lutz