Presserat rügt immer öfter mangelnde journalistische Sorgfalt

Im Jahresbericht 2024 meldet der Deutsche Presserat eine Rekordzahl von 86 Rügen wegen Verstößen gegen den Pressekodex. Dabei ging es vor allem um mangelnde Sorgfaltspflicht und irreführende Überschriften. Zudem gab es mehr Leserbeschwerden.
Von Petra Kakyire
Bild von verschiedenen Zeitungen

Der Deutsche Presserat hat im Jahr 2024 eine Rekordzahl an Verstößen gegen den Pressekodex registriert. Das teilte der Deutsche Presserat am Mittwoch in seinem Jahresbericht für das Jahr 2024 mit. Insgesamt habe er 86 Rügen ausgesprochen und damit so viele wie noch nie. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 73 Rügen. Besonders auffällig: Mehr als 40 Prozent der Rügen betrafen schwere Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht.

In 27 Fällen rügte der Presserat Verstöße, bei denen Opfer von Straftaten oder Unglücksfällen in der Berichterstattung identifizierbar waren. Ein weiteres zentrales Thema seien irreführende Überschriften und mangelnde Recherche gewesen. In vielen Fällen habe das zu einer Verzerrung der Tatsachen geführt. Gründe für diese Entwicklung erhebt der Presserat nicht. Doch wie dessen Geschäftsführerin Sonja Volkmann-Schluck gegenüber PRO sagte, dürften der zunehmende Wettbewerb zwischen den Medien und „Clickbait“-Überschriften, die online mit irreführenden Formulierungen zum Klicken verleiten sollen, dafür eine Rolle spielen.

„Tatsächlich beziehen sich die meisten Leserbeschwerden auf die journalistische Sorgfalt, dies ist jedoch seit Jahren schon so“, sagte Volkmann-Schuck „Leserinnen und Leser reagieren also sehr sensibel, wenn sie Fehler in der Berichterstattung vermuten.“

Auch die Zahl der Leserbeschwerden hat weiter zugenommen. Im Jahr 2024 gingen insgesamt 2.215 Beschwerden beim Presserat ein, 365 mehr als im Vorjahr. Besonders häufig wurden Lokal- und Regionalzeitungen kritisiert, aber auch Boulevardmedien und Publikumszeitschriften standen im Fokus. Sehr häufig ging es dabei um die Berichterstattung über die Anschläge in Mannheim, Solingen und Magdeburg sowie die Auseinandersetzungen im Rahmen des Israel-Hamas-Konflikts.

Ein weiteres umstrittenes Thema war ein Video der Messerattacke in Mannheim, das in sozialen Medien verbreitet wurde und zu einer Rüge für die Veröffentlichung bei „schwaebische.de“, „BILD.de“ und „BZ.de“ führte. Der Presserat stellte fest, dass durch die Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte der Opfer verletzt wurden, heißt es in dem Bericht.

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