Bild.de hatte im August unter der Überschrift „Sie fuhren in die Ferien und stürzten in den Tod“ Bilder von Opfern des Brückeneinsturzes in Genua aus den Sozialen Medien veröffentlicht und über einige der Opfer berichtet. Der Presserat sieht das als Verstoß gegen den in Richtlinie 8.2. festgelegten Opferschutz und rügte Bild.de dafür. Laut der Richtlinie sei die Identität von Opfern besonders zu schützen. In der Regel seien die Identitäten der Betroffenen für das Verständnis des Geschehens zudem meist unerheblich. Name und Foto dürften nur gezeigt werden, wenn Angehörige ihr Einverständnis gegeben hätten oder das Opfer eine Person des öffentlichen Lebens sei.
Der Christliche Medienverbund KEP hatte beim Presserat Beschwerde wegen des besagten Online-Artikels vom 15. August dieses Jahres eingelegt. Bild.de habe identifizierend über die Opfer von Genua berichtet, unter anderem sei auch ein minderjähriger Junge abgebildet worden, heißt es in der Beschwerde. Das verstoße gegen den Pressekodex. Insbesondere seien die Identitäten der Opfer nicht von öffentlichem Interesse gewesen, weil das Unglück in Italien geschehen sei und keine Deutschen unter den Opfern gewesen seien. Mit seiner Rüge bestätigte der Presserat nun diese Einschätzung.
Von: Swanhild Zacharias