Presserat prüft Beschwerden wegen Anti-Baerbock-Kampagne

Die Beschwerden wegen einer Anzeigenkampagne der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) gegen Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock beschäftigen nun auch den Deutschen Presserat und den Deutschen Werberat. Derzeit lägen dem Presserat drei Beschwerden vor, meldet der Evangelische Pressedienst epd.
Von Johannes Blöcher-Weil
Das Logo des Deutschen Presserates

Beim Deutschen Presserat und beim Deutschen Werberat sind Beschwerden gegen die Anzeigenkampagne der Initiative Soziale Marktwirtschaft (INSM) eingegangen. Eine davon richtete sich gegen die gedruckte Ausgabe der Süddeutschen Zeitung, zwei gegen deren Internetseite. Dies sagte der Leiter des Beschwerdemanagements, Arno Weyand, am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Beim Werberat gingen unter anderem Beschwerden ein, weil die Anzeige religiöse Gefühle verletze, sagte eine Sprecherin dem epd. Die Initiative, die nach eigenen Angaben durch die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie finanziert wird, hatte in den Freitagsausgaben überregionaler Tageszeitungen und auf Internetportalen eine große Anzeige geschaltet, in der Baerbock als Mosesfigur mit zwei Steintafeln dargestellt wird. Überschrieben ist die Anzeige, die unter anderem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der Süddeutschen Zeitung und im Berliner Tagesspiegel erschien, mit dem Slogan „Wir brauchen keine Staatsreligion“. Auf den Tafeln waren statt Geboten Verbote zu lesen.

Keine klare Trennung zwischen Text und Werbung?

Die beim Presserat eingegangenen Beschwerden kritisierten Weyand zufolge die massive Platzierung der Anzeige auf dem Online-Portal der Süddeutschen Zeitung in direkter Kombination mit einem Bericht über den Parteitag der Grünen. Das Aufeinandertreffen von Anzeige und Artikel werfe die Frage auf, ob die Veröffentlichung möglicherweise gegen Ziffer 7 des Pressekodex verstoße. Danach muss es eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Werbung geben. Außerdem werde geprüft, ob die Anzeige ausreichend gekennzeichnet und klar als solche erkennbar gewesen sei. Für die Inhalte der Anzeige sei der Presserat nicht zuständig.

Beim Werberat seien zudem Beschwerden mit der Kritik eingegangen, die in der Anzeige getroffenen Aussagen seien falsch, sagte die Sprecherin. Ein Prüfverfahren werde der Werberat nicht aufnehmen, weil er nur für kommerzielle Kommunikation zuständig sei, die den Absatz von Produkten und Dienstleistungen bewirbt. Dagegen ziele die INSM-Anzeige auf die Auseinandersetzung mit der Wirtschaftspolitik der Grünen. Werbung von Behörden, Parteien, Stiftungen oder Nichtregierungsorganisationen fielen nicht in den Bereich des Werberats. Eine Institution zur ethischen Überprüfung von Anzeigen solcher Organisationen gebe es bislang nicht.

Die Anzeige hatte heftige Kritik ausgelöst. Antisemitismusexperten und Theologen kritisierten, sie bediene antisemitische Klischees. Die INSM wies den Vorwurf des Antisemitismus zurück, versprach aber in Zukunft mehr Sensibilität.

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