Prantl: „Warum sollte der Bürgermeister Gottesdienste absagen dürfen?“

Der Journalist Heribert Prantl hat die Einschränkung der Grundrechte wegen des Coronavirus als unverhältnismäßig kritisiert. Gottesdienstverbote etwa seien ein „ungeheuerlicher“ Eingriff in die Religionsfreiheit.
Von Jonathan Steinert
Heribert Prantl war acht Jahre lang Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung und ist seit seiner Pensionierung vor einem Jahr Autor und Kolumnist für das Blatt.

Heribert Prantl, langjähirger Leiter des Ressorts Innenpolitik und des Meinungsressorts der Süddeutschen Zeitung und ehemaliges Mitglied der Chefredaktion, hat die Einschränkungen von Grundrechten wegen des Coronavirus kritisiert. „Grundrechte heißen Grundrechte, weil sie gelten, weil sie auch in katastrophalen Fällen gelten müssen“, sagte er am Montag im ZDF-Morgenmagazin. So sei etwa das Verbot von Gottesdiensten ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit. „Warum sollte der Bürgermeister, warum soll ein Innenminister Gottesdienste verbieten können? Da wird in die Religionsfreiheit in einer Weise eingegriffen, die meines Erachtens ungeheuerlich ist und die nie da war.“

Prantl, der selbst Katholik ist und auch als Richter gearbeitet hat, ergänzte: Wenn ein Sohn seine sterbende Mutter nicht besuchen dürfe, verletze das die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde. Auch Demonstrationen sollten unter Auflagen stattfinden dürfen. Angst sei derzeit eine „Autobahn“ für Gesundheitsgesetze und das „Abräumen von Grundrechten“. Viele Menschen akzeptierten das, weil es eine Gefahr gebe. Doch Grundrechte müssten sich auch in außergewöhnlichen Notfällen bewähren. „Die Shutdown-Maßnahmen in ihrer Totalität waren unverhältnismäßig“, betonte Prantl.

Von: Jonathan Steinert

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Eine Antwort

  1. Mir stellt sich die Frage warum – wenn wir schon Grundrechte einschränken – damit immer nur an den Symptomen kurieren und nicht die Tools benutzen, die erprobtermaßen geeignet sind Infektionsketten nachzuvollziehen und zu unterbrechen. Warum werden unsinnige Datenschutzbestimmungen nicht einmal hinterfragt, geschweige denn auser Kraft gesetzt. Datenschutz ist expressis verbis im Grundgesetz nirgendwo zu finden. Der Terminus „datenschutzrechtliche Bedenken“ ist oft kaum inhaltlich fassbar und klingt nicht selten nach der Gefühlslage des jeweiligen Beauftragten. Taiwan, Südkorea, Singapur und Israel zeigen uns, wie man durch effizienten Einsatz digitaler Möglichkeiten eine Pandemie wirkungsvoll bekämpft werden kann !

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