Viele junge Ärzte wollen keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen. Die Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Bärbl Mielich (Grüne), sagte im Interview der Tageszeitung (taz), viele Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, seien 60 Jahre und älter. Es gebe mittlerweile Engpässe in der „Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen“.
Weiter sagte die Grünen-Politikerin: „In Stuttgart beispielsweise hat 2015 eine Tagesklinik geschlossen, in der sehr viele Frauen aus dem ganzen Bundesland versorgt worden sind. Und wenn ich so etwas höre, sehe ich einen Handlungsbedarf.“ Deshalb prüfe das Land Baden-Württemberg, ob hierzu eine Pflicht an Unikliniken eingeführt werden kann. Bislang ist dies nicht möglich, da Schwangerschaftsabbrüche keine Kassenleistung sind. Mielich: „Deshalb prüfen wir, inwiefern wir die Unikliniken, die ja dem Land unterstehen, dazu verpflichten können. Ob wir etwa Neueinstellungen davon abhängig machen können, dass Ärzte und Ärztinnen bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.“
Es sei ein Gespräch zu dem Thema für die Zeit nach der Sommerpause mit der Landesärztekammer, der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung geplant. „Das Hauptproblem ist ja, dass wir die jungen Ärztinnen und Ärzte dazu bekommen müssen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Da setzen wir darauf, dass sie über Weiterbildungen sensibilisiert werden, dass das zu ihrer Arbeit dazugehört“, so Mielich.
Grund für Weigerung für Mielich offen
Einen Grund, warum Ärzte sich weigern, Abtreibungen durchzunehmen, sieht sie nicht. „Für mich ist die Frage nicht beantwortet, warum die jungen Mediziner und Medizinerinnen das nicht machen wollen. Ob das daran liegt, dass sie sich gar keine Gedanken machen und das Problem nicht sehen, oder ob sie aus persönlichen, ethischen Gründen nicht wollen. Oder ob sie Angst haben vor Verfolgung und einem schlechten Image.“
Eine Abtreibung ist in Deutschland grundsätzlich unter Strafe gestellt. Innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft bleibt der Eingriff unter anderem dann straffrei, wenn zuvor eine Beratung stattgefunden hat oder die Schwangerschaft auf ein Sexualverbrechen zurückzuführen ist.
Von: Jörn Schumacher