Es gebe keinen Grund mehr, sogenannte „Konversionstherapien“ in Deutschland noch länger zu dulden: „Diese Behandlungen gehören verboten.“ So lautet das Fazit eines Abschlussberichts des Bundesgesundheitsministeriums und der Magnus Hirschfeld-Stiftung zum Thema. Hervorgegangen ist sie aus der Arbeit einer vom Ministerium einberufenen Fachkommission aus 46 politischen und gesellschaftlichen Vertretern. Seit Mai hatte sie sich mit dem Vorstoß von Minister Jens Spahn (CDU) auseinandergesetzt. Die Ergebnisse sind seit Montag auf der Seite des Gesundheitsministeriums einsehbar.
Demnach rät die Hirschfeld-Stiftung dazu, das Durchführen solcher Therapien an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder hohen Geldstrafen zu ahnden. Die Rede ist von „mehreren Zehntausend Euro“. Betroffenen Organisationen könnten zudem die Gemeinnützigkeit und staatliche Untsertzützungsleistungen entzogen werden. Als Verstoß gegen ein künftiges Gesetz sollen etwa Maßnahmen gelten, die im medizinischen, psychologischen, aber auch religiösen oder familienrechtlichen Kontext die selbstbestimmte Ausübung der sexuellen Orientierung mit dem Ziel der Änderung oder Umorientierung unterdrücken.
Ein- bis zweitausend Fälle im Jahr
Das Ausmaß an Interventionen, die versuchten, die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität eines Menschen zu verändern, sei vor allem bei minderjährigen und jungen Erwachsenen weitaus größer als bisher angenommen, heißt es in dem Bericht. Die Stiftung geht von ein- bis zweitausend Fällen pro Jahr in Deutschland aus. Besonders große Vorbehalte gegen Homosexualität gebe es innerhalb der großen Religions-und Glaubensgemeinschaften in Deutschland, etwa in der Katholischen Kirche, in evangelikalen Gemeinden, in muslimischen Vereinen und orthodoxen jüdischen Gemeinden. Deshalb regt die Stiftung einen kontinuierlichen, staatlich finanzierten und wissenschaftliche begleiteten Dialog mit den Kirchen und Glaubensgemeinschaften an.
Sie empfiehlt außerdem präventive Beratungsmaßnahmen im Gesundheitswesen, „massenkommunikative Entstigmatisierungsmaßnahmen“, die Einrichtung einer anonymen Beratungsstelle bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder beim Bundesfamilienministerium sowie die Einrichtung einer Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ) oder der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, um solche Behandlungen zu erfassen. Am Dienstag wiederholte auch die Bundestagsfraktion der Grünen ihre Forderung nach einem Verbot von „Konversionstherapien“. Ein solches sei „längst überfällig“.
Von: Anna Lutz