„Wenn das Angebot ausschließlich im religiösen oder weltanschaulichen Kontext besteht, wird man eine Strafbarkeit bei der Therapie an Erwachsenen dagegen nicht rechtfertigen können“, sagte der Jurist Martin Burgi dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel in dessen aktueller Ausgabe. Ein Verbot von Konversionstherapien sei ein „Eingriff in Grundrechte“, der gerechtfertigt werden müsse. In seinem Gutachten schreibt Burgi, im religiösen und weltanschaulichen Bereich sei allerdings ein Verbot von Vermittlung und Werbung für an Erwachsene gerichtete Therapien denkbar.
Keine rechtlichen Probleme sieht der Professor der Münchener Ludwig-Maximilian-Universität bei einem Verbot von Angeboten, die sich an Minderjährige richten. Auch sei eine Strafbarkeit zu rechtfertigen, wenn Ärzte, Therapeuten oder Heilpraktiker solche Therapien anbieten würden.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich am Dienstag in Berlin zu den Kurzgutachten zweier Juristen geäußert, zu denen auch Burgi gehört: „Die Kommission und die Gutachter haben gute Lösungsansätze aufgezeigt, wie wir ein Verbot dieser Therapien regeln können. Auf dieser Grundlage werden wir auf das Justizministerium zugehen, um zügig zu entscheiden, wie und was wir in Deutschland umsetzen.“
Am Freitag hatte sich die Deutsche Evangelische Allianz gegen ein Verbot von Konversionstherapien ausgesprochen. Einerseits sei die Gesetzeslage bereits ausreichend, andererseits sei zu befürchten, dass „seelsorgliche und oder therapeutische Begleitung von Menschen auf der Suche nach ihrer sexuellen Identität unter das Verbot“ fallen könnten.
Von: Nicolai Franz