Fünf Bundesländer wollen Konversionstherapien verbieten

Die Bundesländer Hessen, Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein fordern ein Verbot von Konversionstherapien für Homosexualität. Der hessische Staatsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) hat hierzu am Freitag einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht.
Von PRO
Der Bundesrat hat sich mit einer Initiative befasst, die Konversionstherapien für Homosexuelle verbieten soll

Homosexualität ist keine Krankheit und deshalb auch nicht behandlungsbedürftig. Mit diesen Worten hat der hessische Staatsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) einen Entschließungsantrag im Bundesrat begründet. Der Antrag fordert ein Verbot von Konversionstherapien. Die UN-Menschenrechtskonveniton garantiere allen Menschen die gleiche Würde, erklärte Klose. Dazu gehöre auch die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität.

Der Grünen-Politiker bemängelte, dass es immer noch Ärzte und Therapeuten gebe, die Homosexualität als Krankheit sähen, die behandelbar ist. Es gebe Menschen, die besonders verletzlich und empfänglich für solche Ideen seien. Fragwürdigen Therapieangeboten in diesem Bereich wolle man mit dem Antrag die Grundlage entziehen und einer Stigmatisierung entgegentreten.

Wissenschaftliche Grundlage fehlt

Für die Option einer Heilung, Umpolung oder Asexualisierung gebe es keine wissenschaftliche Grundlage. Diese These sei auch weit weg von der Ansicht der Weltgesundheitsorganisation sowie nationaler und internationaler Ärzteverbände. Klose verwies auf häufig schwerwiegende psychologische Belastungen, insbesondere bei betroffenen Kindern und Jugendlichen. Dem wolle die Initiative entgegenwirken.

Neben einem Verbot dieser Therapien solle die Bundesregierung strafrechtliche Sanktionen und mögliche Schadenersatzansprüche Betroffener prüfen, heißt es im Antragstext. Zudem sollten entsprechenden Organisationen von sogenannten Homoheilern öffentliche Gelder gestrichen werden. Weiterhin fordert der Antrag die Bundesregierung dazu auf, zu prüfen, wie insbesondere Minderjährige, aber auch trans- und intergeschlechtliche Personen vor derartigen Angeboten geschützt werden können. Der Entschließungsantrag wurde in die dafür zuständigen Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er die Entschließung fassen möchte.

Abschlussbericht zur Bestandsaufnahme im Herbst

In dieser Woche hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Kommission zum Verbot der Konversionstherapien einberufen. Sie soll Vorschläge dafür erarbeiten, wie diese umgesetzt werden können. Die Kommission wird fachlich von der Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld begleitet.

Spahn wird in einer Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Homosexualität ist keine Krankheit und nicht therapiebedürftig. Deswegen bin ich für ein Verbot der Konversionstherapie. Das rechtlich zu regeln, ist aber nicht so einfach. Doch ich bin sicher, dass die Fachkommission dazu gute und tragfähige Lösungsansätze entwickeln wird. Auf dieser Grundlage werden wir dann schnell entscheiden, wie und was wir in Deutschland umsetzen können.“

Im Mai und Juni sollen dazu zwei ganztägige Workshops stattfinden. Dazu werden neben Vertretern aus Politik und Wissenschaft auch Betroffene von sogenannten Konversionstherapien eingeladen. Auch Institutionen aus dem Ausland, die mit gesetzlichen Verboten bereits Erfahrungen gesammelt haben, sollen an dem Austausch teilnehmen. Ein Abschlussbericht der Bestandsaufnahme soll im Herbst veröffentlicht werden.

Von: Johannes Blöcher-Weil

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