Am Montag wird dem Bundestag der neue Gesetzesentwurf zur Organspende vorgestellt, den zehn Bundestagsabgeordnete aus CDU, CSU, SPD und Linke erarbeitet haben. Bild.de berichtet, wie die neue Regelung aussehen soll: „Wenn der Arzt den Hirntod feststellt, fragt er bei einem vom Gesundheitsministerium neu einzurichtenden Register nach, ob der Patient der Organspende widersprochen hat. Wenn nicht, gilt er erst mal als Spender.“ Anschließend müsse der Arzt nur noch die nächsten Angehörigen fragen, „ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein zu Lebzeiten erklärter Wille des Patienten bekannt ist“. Sei das nicht der Fall, ist der Patient Organspender.
„Dem nächsten Angehörigen steht kein eigenes Entscheidungsrecht zu“, heiße es im Gesetzesentwurf. Bei Kindern und Jugendlichen verhalte es sich anders. Bei ihnen sei die Organspende nur zulässig, wenn der nächste Angehörige zustimmt habe. Allerdings müsse auch da die Mutter oder der Vater „einen mutmaßlichen Willen des möglichen Organspenders beachten“.
Wenn der Bundestag dem Gesetz zustimmt, müsse die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung alle Bürger über 16 Jahre dreimal mit Info-Flyern über die neuen Organspende-Regeln aufklären, berichtet Bild.de.
Unter den Unterzeichnern des neuen Entwurfs sind Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD), außerdem die vier Mediziner Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU, Anästhesist), SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach (Epidemologe), Claudia Schmidtke (CDU, Herzchirurgin), Sabine Dittmar (Hausärztin).
Von: Swanhild Zacharias