Der Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel (CDU), hat sich für einen behutsamen Umgang mit dem Fall Asia Bibi ausgesprochen. In einem Interview der Tageszeitung Die Welt vom Mittwoch erklärte Grübel: „Es gilt, behutsam zu sein, um Fanatikern keinen Grund zu liefern, erneut zu Demonstrationen aufzurufen und Druck auf die Regierung auszuüben.“ In dem Interview erklärte Grübel, dass die Bundesregierung in regelmäßigem Kontakt mit der pakistanischen Regierung stehe und auf die Einhaltung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Fragen dränge.
Weil das Gerichtsverfahren gegen die Christin, die in dem überwiegend muslimisch geprägten Land wegen ihres Glaubens und Blasphemievorwürfen mit dem Tod bedroht wird, noch nicht abgeschlossen sei, müsse jede Eskalation vermieden werden. Bis das Oberste Gericht in dem Land endgültig geurteilt habe, könne Bibi das Land nicht verlassen. „Wenn eine Ausreiseerlaubnis vorliegt, steht es Bibi frei, ein Aufnahmeersuchen in Deutschland zu stellen“, erklärte Grübel. Bislang sei ein solches Ersuchen noch nicht eingegangen.
Religionsfreiheit durch Berichterstattung befördern
In dem Interview erteilte Grübel einem Vorschlag der AfD zur Bekämpfung von Christenverfolgung eine Absage. Dazu hatte die AfD im April einen Antrag im Deutschen Bundestag vorgelegt. Die AfD möchte durch Einschränkung der Entwicklungszusammenarbeit die Verfolgung von Christen in betroffenen Ländern stoppen. Nach dem Willen der Partei sollen Staaten, in denen Christen diskriminiert und verfolgt werden, Leistungen der Entwicklungshilfe gekürzt werden.
Grübel hält davon „gar nichts“. Gelder aus Deutschland flössen nicht an den Staat oder die Regierenden, sondern an die betroffenen Menschen. Würden die Mittel gekürzt, treffe dies die „Ärmsten der Armen“. Mit der Streichung von Mitteln könne kein Druck ausgeübt werden. Vielmehr gelte es, bei Besuchen von Regierungsvertretern klar zu machen, dass das Menschenrecht auf Religionsfreiheit im Blick behalten werde. „Druck erfolgt auch über Berichterstattung. Viele Länder fürchten sich vor einem negativen Bild in der Welt“, sagte der Unionspolitiker in dem Gespräch mit der Tageszeitung.
„Missionieren muss erlaubt sein“
Für Grübel gehört zu Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch das Recht, „werbend“ über die eigene Religion informieren zu dürfen. „Wenn Christen für ihre Religion werben, nennt man das Missionieren. Das muss erlaubt sein.“ Dieses Recht sei auch Muslimen zuzugestehen, etwas wenn diese auf der Straße den Koran zu verteilten. „Voraussetzung ist natürlich, dass die Gruppe, für die sie werben, auch friedlich ist.“ In dem Interview konstatiert Grübel, „dass die Religionsgemeinschaften mehr eint als trennt“. Gebote der Nächstenliebe, der Barmherzigkeit und der Friedensliebe seien im Christentum, dem Judentum und dem Islam bekannt.
Von: Norbert Schäfer