Doch keine Toten-Diamanten in Brandenburg

Am Mittwoch hat der Landtag in Potsdam darüber diskutiert, ob künftig aus Totenasche Diamanten hergestellt werden dürfen. Die Politiker stimmten gegen die Neuerung des Bestattungsgesetzes.
Von Anna Lutz
Den Vorschlag, Schmuck aus Totenasche pressen zu dürfen, hat der Brandenburger Landtag vorerst gekippt

In Deutschland wird es auch künftig nicht möglich sein, Schmuck aus Totenasche herzustellen. Die Abgeordneten des Bundeslandes Brandenburg stimmten am Mittwoch gegen eine entsprechende Neuerung des Bestattungsgesetzes. Demnach hätten Hinterbliebene künftig aus einem Teil der Totenasche ihrer Angehörigen sogenannte Erinnerungsdiamanten pressen lassen können. Über den Vorstoß war in den vergangenen Wochen hart diskutiert worden. Brandenburg wäre die erste deutsche Landesregierung gewesen, die eine solche Neuerung erlaubt hätte.

Laut rbb stimmten am Mittwoch 40 Abgeordnete gegen den Entwurf der rot-roten Regierung. 31 waren dafür, sechs enthielten sich. Die Abstimmung war als Gewissensentscheidung behandelt worden und fand somit ohne Fraktionszwang statt.

Kritik kam von Kirchen

Die Kirchen hatten die mögliche Gesetzesnovelle bereits im Vorfeld heftig kritisiert. Die Berliner Bischöfe Heiner Koch und Markus Dröge erklärten, wer aus Totenasche Diamanten presse, mache den Verstorbenen zu einer Sache, die von einzelnen Personen in Besitz genommen werden könne.

Befürworter einer Diamantbestattung hingegen argumentieren, dass diese bereits im Ausland erlaubt ist. Wer eine solche Bestattung wünsche, müsse die Asche des Toten derzeit aufwändig etwa in die Schweiz bringen und dort beisetzen lassen. Niemand solle Hinterbliebenen vorschreiben, wie sie zu trauern hätten, erklärte etwa die Bestatter-Innung in Berlin-Brandenburg Medienberichten zufolge vor der Landespressekonferenz in Potsdam.

Bestattungspflicht ab 500 Gramm

Die Mehrheit der Abgeordenten sprach sich außerdem dafür aus, eine Bestattungspflicht für Fehl- und Totgeburten ab einem Körpergewicht von 500 Gramm einzuführen. Zuvor galten 1.000 Gramm als die Grenze. Grabsteine sollen zudem künftig aus fairem Handel stammen. Die abschließende dritte Lesung zu den Neuerungen steht für Freitag auf der Agenda des Landtages.

Von: Anna Lutz

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