Der Bundestag soll mit einem neuen Gesetz Klarheit bei der Hilfe zur Selbsttötung schaffen. Das fordert der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vom Parlament. „Eine staatliche Behörde darf niemals Helfershelfer einer Selbsttötung werden“, sagte der CDU-Politiker der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Im Herbst 2015 habe der Bundestag die organisierte Sterbehilfe mit großer Mehrheit verboten und zugleich die Versorgung Sterbenskranker verbessert, betont Gröhe in der Debatte. Diese hatte der frühere Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio noch einmal befeuert, in dem er die Rechtmäßigkeit des Urteils in einem Gutachten in Frage stellt.
83 Anträge eingegangen
Die Leipziger Richter hatten entschieden, dass Schwerstkranke „in Extremfällen“ ein Recht darauf haben, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ihnen erlaubt, eine tödliche Dosis des Schlafmittels Natrium-Pentobarbital zu beziehen, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Inzwischen seien 83 solcher Anträge eingegangen, die Bonner Behörde wehrt sich jedoch dagegen.
Di Fabio äußert „erhebliche Zweifel“ daran, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts korrekt ist. Er wirft ihm „erhebliche Mängel“ und „formale Versäumnisse“ vor. Aus dem Recht auf Selbsttötung lasse sich keine Pflicht des Staates ableiten, bei einem Suizid zu helfen. Er rät dem Minister zu einem „Nichtanwendungserlass“ oder einem Normenkontrollverfahren. Auch Gröhe hat Zweifel an der Richtigkeit des Urteils. Er möchte lieber eine schnelle Lösung durch das Parlament.
Von: Johannes Weil