Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wehrt sich gegen den Vorwurf, es zweifle die Überzeugung von Asylbewerbern, die zum christlichen Glauben übertraten, an. Jeder Asylantrag stelle stets einen Einzelfall dar, der individuell zu prüfen sei, erklärte Andrea Brinkmann, Pressesprecherin des Amtes, gegenüber pro. „Begriffe wie Generalverdacht und Volksverhetzung sind in diesem Zusammenhang daher gleichermaßen unrichtig wie sachlich unangemessen.“
Damit reagiert die BAMF-Sprecherin auf Kritik des religionspolitischen Sprechers der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag, Volker Beck. Er hatte der Behörde vorgeworfen, sie schüre einen „Generalverdacht gegen sämtliche in Deutschland aufhältige iranische Staatsbürger“, der „möglicherweise die Tatbestandsvoraussetzungen der Volksverhetzung erfüllt“. Spiegel Online zitierte aus einem Brief, den der Politiker an das Bundesamt geschrieben hatte. Das Amt habe immer wieder getaufte und regelmäßig eine Gemeinde besuchende Asylsuchende abgelehnt.
BAMF: Wie lebt Antragsteller Glaube nach Rückkehr ins Heimatland?
Brinkmann erklärt gegenüber pro: „Die Taufbescheinigung bestätigt, dass ein Glaubensübertritt stattgefunden hat, sie sagt aber nichts darüber aus, wie der Antragsteller seinen neuen Glauben bei Rückkehr in sein Heimatland voraussichtlich leben wird und welche Gefahren sich hieraus ergeben.“ Die Klärung dieser Frage sei Bestandteil der persönlichen Anhörung.
„Für Befragungen in der Anhörung zur Konversion gilt, dass sie nicht auf ein reines Glaubensexamen hinauslaufen dürfen.“ Vielmehr gehe es um die Person, „warum hat sie ihren Glauben gewechselt, wie wichtig ist ihr der Glaube, wie hat ihr Umfeld reagiert, wie hat sie ihren bisherigen Glauben praktiziert, was gefällt ihr an ihrem neuen Glauben, was weiß sie über ihn“. In diesem Zusammenhang werde vom Konvertiten erwartet, dass er ausführlich schildern könne, welche Beweggründe er für die Konversion hatte und welche Bedeutung die neue Religion für ihn persönlich hat. Aus der Gesamtschau heraus sei schlussendlich eine Entscheidung über die Ernsthaftigkeit des Engagements für die neue Religion zu treffen.
Die BAMF-Pressesprecherin erklärte weiter, bei einer Konversion gehe es im Wesentlichen darum, dass der Antragsteller glaubhaft machen müsse, dass er seine Konversionsreligion bei Rückkehr in sein Heimatland ausüben wird und dass ihm deswegen dort eine asylrelevante Verfolgung drohe. „Das Bundesamt zweifelt aber den durch Taufbescheinigung nachgewiesenen Glaubenswechsel an sich nicht an. Es wird generell unterstellt, dass eine sorgfältige Taufbegleitung von Seiten der christlichen Gemeinden erfolgt ist.“
Ernster Umgang mit Kritik
Brinkmann versicherte, ihre Behörde nehme jede geäußerte Kritik „sehr ernst“, auch die des Grünen-Politikers Beck. Das Amt prüfe die ihm genannten Fälle im Rahmen seiner Qualitätssicherung. Das BAMF werde Beck über die Ergebnisse informieren.
Spiegel Online hatte über der Redaktion verliegende Ablehnungsbescheide aus den vergangenen neun Monaten berichtet. Die Asylbewerber wurden trotz Taufschein und Briefen der Pfarrer zur Beglaubigung der christlichen Konversion abgelehnt. Eine regelmäßige Teilnahme am Gemeindeleben oder pfarramtliche Bescheinigungen ließe nicht „auf eine ernsthafte innere Glaubensüberzeugung schließen“, begründete das Amt laut der Nachrichtenseite. Die Behörde habe bei Abelehnungen des Asylantrags argumentiert, dass die Asylsuchenden in ihrer Heimat keine Verfolgung befürchten müssten, da es iranischen Behörden bekannt sei, dass Iraner ihre Konversion nur vorgäben. Weiter habe das Amt erklärt, „dass sich iranische Staatsangehörige hier in der Bundesrepublik Deutschland ,im Feindesland‘ befinden, und dort ist es durchaus erlaubt, durch Täuschungshandlungen den Feind zu überlisten“. (pro)
Von: mab