Das Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag in Karlsruhe, dass nicht der Bund, sondern die Länder für eine Leistung wie das Betreuungsgeld zuständig seien. Damit folgten die Richter einstimmig dem Land Hamburg, das gegen das Betreuungsgeld geklagt hatte.
Das Betreuungsgeld, von Kritikern „Herdprämie“ genannt, war eine Leistung von monatlich 150 Euro an Eltern, die ihre Kinder nicht in einer Kita, sondern selbst zu Hause betreuen. Die Zuwendung sei nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig, heißt es in der Urteilsbegründung weiter.
„Wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bundes hat sich der Senat nicht mehr mit der materiellen Frage befasst, ob ein Betreuungsgeld mit den Grundrechten vereinbar wäre“, sagte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Hamburg hatte die Prämie auch inhaltlich in Frage gestellt, zu diesem Aspekt wollte sich das Gericht nicht äußern. Für die Umsetzung des Urteils setzten die Richter keine Übergangsfrist. Damit bleibt es dem Bund und der Verwaltung überlassen, über die weitere Geltung bereits bewilligter Leistungen zu entscheiden.