Der Wind bläst der saarländischen Ministerpräsidentin scharf ins Gesicht: Die CDU-Politikerin hatte sich klar gegen die Gleichstellung der Homo-Ehe positioniert. Jetzt hat eine Berliner Anwältin Strafanzeige erstattet.
Von PRO
Foto: CDU Saar
Muss aufgrund ihrer Äußerungen zur Homo-Ehe mit juristischen Konsequenzen rechnen: die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU)
Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte in einem Interview mit der Saarbrücker Zeitung auf die Frage nach der Homo-Ehe geantwortet: „Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen.“
Verfechter der „Ehe für alle“ sehen in der Äußerung eine Gleichsetzung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit Inzucht und Polygamie. Für die Berliner Anwältin Sissy Kraus ist damit eine Grenze überschritten. Sie hat sich in einem Schreiben an die Berliner Staatsanwaltschaft gewandt. Den Brief hat sie auch auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht. Darin heißt es: „Diese Äußerung ist nicht mehr nur homophob, sondern menschenverachtend und in ihrem Gehalt gleichzusetzen mit den ähnlich verachtenden Äußerungen 1933 – 1945.“
Tiefpunkt erreicht?
Für die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi habe die Debatte über die „Ehe für alle“ damit einen neuen Tiefpunkt erreicht. Sie sah die Äußerung als ein Schlag ins Gesicht von hunderttausenden gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, die füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen. Jasper von Altenbockum kommentiert in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass Verfechter der „normalen“ Ehe aus Mann und Frau ein dickes Fell haben müssten gegen eine autoritäre Lobby und einem ihr „hörigen Netz-Mob“.
Wer, wie die saarländische Ministerpräsidentin, zu Bedenken gebe, dass durch die Homo-Ehe willkürlich gleichgesetzt werde, was nicht gleich sei, der müsse gar fürchten, als Volksverhetzer angezeigt zu werden. „Doch Kramp-Karrenbauer hat völlig Recht: Wo der Begriff der Ehe so umgedeutet wird, dass alles darunter fällt, was mit ‚Verantwortung‘ oder ‚Fürsorge‘ oder ‚Liebe‘ oder ‚lebenslang‘ zu tun hat, darf sich über den Vorwurf der Beliebigkeit nicht wundern“, kommentiert er.
Das Schreiben der Berliner Anwältin sei ohne weitere Prüfung an die zuständige Staatsanwaltschaft Saarbrücken weitergeleitet worden, hieß es von Seiten der Berliner Juristen. (pro)
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