Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte in einem Interview mit der Saarbrücker Zeitung auf die Frage nach der Homo-Ehe geantwortet: „Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen.“
Verfechter der „Ehe für alle“ sehen in der Äußerung eine Gleichsetzung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit Inzucht und Polygamie. Für die Berliner Anwältin Sissy Kraus ist damit eine Grenze überschritten. Sie hat sich in einem Schreiben an die Berliner Staatsanwaltschaft gewandt. Den Brief hat sie auch auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht. Darin heißt es: „Diese Äußerung ist nicht mehr nur homophob, sondern menschenverachtend und in ihrem Gehalt gleichzusetzen mit den ähnlich verachtenden Äußerungen 1933 – 1945.“