„Wir dürfen nicht an der falschen Stelle tolerant sein“, sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach gegenüber der Berliner Zeitung. Derzeit sei die Hürde noch zu hoch, um eine Ausweisung oder Abschiebung ausländischer Staatsbürger schnell erwirken zu können. „Meines Erachtens wäre es richtig, wenn beides schon erfolgen könnte, wenn jemand zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wird. Bisher liegt die Hürde bei drei Jahren.“
Ferner plädierte er auch für die Ausweisung von Ausländern, wenn sie „bei der Verfolgung religiöser Ziele“ Gewalt anwendeten, öffentlich dazu aufriefen oder damit drohten. Bislang sei dies nur möglich, wenn politische Ziele verfolgt würden. Er warb auch dafür, einen Ausländer auszuweisen, wenn er „bei der Verfolgung religiöser Ziele“ Gewalt anwende, öffentlich dazu aufrufe oder damit drohe. Bislang gelte das nur „bei der Verfolgung politischer Ziele“.