„Die Forderung von Martin Schulz verstößt gegen unsere Rechtsordnung und missachtet das in Deutschland gewachsene Verhältnis von Religion und Staat“, teilte Glück mit. Damit reagierte er auf eine Aussage des Europa-Politikers, die dieser während der Fernsehdebatte am Donnerstag im Europäischen Parlament äußerte. „Öffentliche Räume müssen neutral bleiben, im privaten Bereich kann jeder seine Religion ausüben“, sagte Schulz dort.
Letztlich fordere Schulz eine konsequente Verbannung der Religion in den privaten Bereich. „Religion ist aber keine Privatsache“, meint Glück. „Wir haben in Deutschland einen anderen Weg des Miteinanders von Religion und Staat entwickelt, das den nötigen Raum lässt für die historisch gewachsene, gegenüber der Religion wohlwollende, fördernde Neutralität. Schon das Grundgesetz nimmt in seiner Präambel ausdrücklich Bezug auf unsere Verantwortung vor Gott.“
Der luxemburgische Politiker Jean-Claude Juncker wünscht sich eine länderspezifische Regelung: „Die Europäische Union sollte die Grundsätze regeln, aber sich nicht in regionale Traditionen einmischen. Solange sie nicht die Grundwerte verletzen, sollten die Länder das selbst entscheiden.“
Zum ersten Mal diskutierten die fünf Spitzenkandidaten der Europaparteien im EU-Parlament für das Fernsehen. (pro)